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Blockierte Garageneinfahrt berechtigt zur Unterlassungsklage

ID: 268010

(LifePR) - Das mehrfache Abstellen eines Pkw vor einer Garagenzufahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsstörung dar, die zur Klage auf Unterlassung berechtigt. Ein Parksünder kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und ihn bitten könnte, das Auto wegzufahren. Dies entschied das Amtsgericht München (Az: 241 C 7703/09). Im vorliegenden Fall stellte eine Autofahrerin immer wieder ihr Fahrzeug vor der Garagenzufahrt ihres Nachbarn ab. Trotz der Aufforderung, dies zu unterlassen, änderte die Autobesitzerin ihr Verhalten nicht. Auch eine Unterlassungserklärung wollte sie nicht unterschreiben. Schließlich erhob der Garagenbesitzer Klage vor dem Amtsgericht zur Verurteilung der Nachbarin auf Unterlassung. Die zuständige Richterin gab ihm Recht. Die Angeklagte habe keinen Anspruch darauf, Gegenstände direkt vor ihrem Eingang ein- und auszuladen, wenn sie damit das Eigentum anderer Menschen behindere. Das Auto sei sogar jeweils über einen längeren Zeitraum geparkt worden. Wegen der Weigerung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, liege Wiederholungsgefahr vor, befand das Gericht. Es gab der Klage statt und drohte der Parksünderin für jeden Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.





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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 01.10.2010 - 13:41 Uhr
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