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Stellungnahme zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

ID: 264023

Stellungnahme zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

(pressrelations) -
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zu einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt vornehmen möchte, umfangreiche Verbesserungen gefordert.

Da die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nach Darstellung der Bundesregierung im Jahr 2009 um rund 1,5 Milliarden Euro auf insgesamt mehr als 32 Milliarden Euro gestiegen sind, ist der Kernpunkt des Gesetzentwurfs die Verpflichtung der Pharmaunternehmen, künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen zu müssen. Zudem sollen Rabattverträge für patentfreie Mittel und wirkungsgleiche Generika wettbewerbsintensiver und damit patientenfreundlicher gestaltet werden.

In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass er die Einführung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen grundsätzlich begrüßt. Da die Entscheidung für die Hersteller jedoch von besonderer Bedeutung ist, möchte er das entsprechende Verfahren nach eindeutigen und vorher festgelegten Kriterien durchgeführt sehen. Hierbei sei den betroffenen Unternehmen eine hinreichende Beteiligung bei der Festlegung der "Spielregeln" zu geben. Mittel, die die Europäische Kommission als Arzneien für seltene Leiden ausgewiesen hat, möchte der Bundesrat aus Gründen der Verfahrensvereinfachung von der Nutzenbewertung ausnehmen.

Die Länder wollen zudem eine Deckelung der krankenhausbezogenen Herstellerabgabepreise für neue patentgeschützte Arzneimittel prüfen lassen. Da die Verhandlungsrabatte zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern nicht für die ambulante und stationäre Arzneimittelversorgung im Krankenhaus gelten würden, bestehe ansonsten die Gefahr, dass pharmazeutische Unternehmen bei der Abgabe patengeschützter Arzneimittel an Krankenhäuser höhere Preise durchsetzten.

Außerdem fordert der Bundesrat zur Erhaltung der sicheren, flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apotheken ein Verbot der "Pick-up-Stellen" für Arzneimittel - beispielsweise in Discountern und Drogerien - in das Gesetz aufzunehmen.





Die Bundesregierung fordert der Bundesrat auf, 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen zu berichten, um eventuell erforderliche Korrekturen einleiten zu können.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG)

Drucksache 484/10 (Beschluss)


http://www.bundesrat.de/

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Datum: 25.09.2010 - 00:46 Uhr
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