InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verkehrssicherheit im Güterverkehr - ACE sieht Politik unter Handlungsdruck

ID: 263527


(IINews) - Stuttgart (ACE) 24. September 2010 - Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Lkw-Überholverboten sollte nach Ansicht des ACE Auto Club Europa Anlass sein, neue Initiativen für eine bessere Unfallverhütung im Straßengüterverkehr einzuleiten. Auf diesem Gebiet befänden sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern in einem wachsenden Zugzwang. Der Club erinnerte an die erst vor einem halben Jahr gemachte Ankündigung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), stärker gegen rücksichtslose Überholmanöver von Lkw auf Autobahnen vorzugehen. Der ACE fordert, die Anordnung von Lkw-Überholverbote künftig nicht mehr statisch vorzunehmen, sondern an der jeweils herrschenden Verkehrslage zu orientieren. "Das kann idealerweise mittels Wechselzeichen im Rahmen der automatisierten Verkehrssteuerung passieren", sagte ACE Sprecher Rainer Hillgärtner am Freitag in Stuttgart. Soweit entsprechende Verkehrsleitsysteme noch nicht installiert sind, könne ersatz- oder übergangsweise ein generelles Lkw-Überholverbot auf solchen Autobahnen angeordnet werden, die nur über zwei Fahrstreifen verfügten. Ähnliche Vorstöße sind laut ACE in der Vergangenheit zwar von mehreren Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen aufgegriffen worden. Deren Initiativen hätten aber in den Verkehrsministerkonferenzen bislang keine Mehrheit gefunden.

Bessere Verkehrsüberwachung angemahnt
Nach Ansicht des ACE muss auch die polizeiliche Verkehrsüberwachung intensiviert werden. Es herrsche auf deutschen Straßen weniger ein Regelungsdefizit als vielmehr ein Vollzugsdefizit. "Worauf es ankommt ist, dass Verkehrsverstöße wie die Missachtung von Überholverboten oder Abstandsgeboten auch tatsächlich geahndet werden", sagte Hillgärtner. Dieser Punkt werde vernachlässigt. "Die Polizei rückt den Sündern im gewerblichen Güterverkehr nur selten auf die Pelle".

Nach den einschlägigen Vorschriften der StVO (§1) darf laut ACE schon heute grundsätzlich kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden. Dies sei zweifellos bei sogenannten Elefantenrennen der Fall, sagte der ACE Sprecher. Wer überholen wolle, müsse mit einer Differenzgeschwindigkeit von mindestens 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schneller sein als der Vordermann und diesen binnen 45 Sekunden überholt haben.





Schon den erforderlichen Tempounterschied könnten Lkw in der Regel aber entweder nicht erreichen oder sie müssten die für Lkw auf 80 km/h begrenzte Höchstgeschwindigkeit verbotenerweise überschreiten. Der ACE Verkehrsexperte fügte hinzu, Pkw-Fahrer fühlten sich auch gefährdet, wenn schwere Lkw plötzlich ausscherten und damit gefährliche Bremsmanöver auslösten.

Lkw überdurchschnittlich häufig in folgenschwere Unfälle verwickelt
Nach Hillgärtners Worten passiert jeder vierte Lkw-Unfall beim Überholen. Bei jedem dritten Lkw-Unfall seien Schwerverletzte und Getötete zu beklagen. Überproportional hoch liegt nach Angaben des ACE Sprechers die Beteiligung von Lkw am Unfallgeschehen auch bei Missachtung des Sicherheitsabstands. Obwohl nur jedes 20. in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug ein Laster sei, gehe jeder zehnte Abstands-unfall auf das Fehlverhalten eines Lkw-Fahrers zurück. Mehr als 21 Prozent der Lkw-Unfälle wegen zu geringen Abstands passierten auf der Autobahn. Nahezu ein Drittel der Abstandsunfälle, bei denen Getötete zu beklagen waren, seien von Lkw-Fahrern verursacht worden, 94 Prozent davon außerhalb geschlossener Ortschaften. "Kein Verkehrspolitiker kann angesichts dieser Fakten und in Anbetracht des prognostizierten andauernden Zuwachses im Straßengüterverkehr ernsthaft bestreiten, dass der verkehrspolitische Handlungsbedarf rasant zunimmt", sagte Hillgärtner. "Je mehr große Laster, desto höher das Unfallrisiko und umso schwerer die Unfallfolgen". Sein Club lehne daher auch die für 2011 geplante Erprobung von Riesenlastern auf Deutschlands Straßen aus Gründen der Unfallverhütung und wegen grundsätzlicher rechtlicher Vorbehalte strikt ab.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

1965 gegründet, liegt der ACE im Preis-Leistungsverhältnis heute an der Spitze aller Anbieter von Schutzbriefleistungen.
Er ist zudem der bislang einzige TÜV-zertifizierte Autoclub in Deutschland.
Heute zählt der ACE bereits rund 550.000 Mitglieder; einschließlich sämtlicher Familienmitgliedschaften können zusammen genommen mehr als 1,2 Millionen Menschen auf die Hilfe des Clubs zählen.
Europaweit gesteuert und logistisch betreut werden die Hilfseinsätze von der Stuttgarter Clubzentrale aus.

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), http://www.eac-web.eu



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

ACE Auto Club Europa
Rainer Hillgärtner
Schmidener Str. 227
70374
Stuttgart
presse(at)ace-online.de
0711-5303277
http://www.ace-online.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Hella ergänzt 90mm Scheinwerfer-Familie um LED-Technologie Weltpremiere des Konzeptfahrzeugs Opel GTC Paris
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.09.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 263527
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Hillgärtner
Stadt:

Stuttgart


Telefon: 0711-5303277

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkehrssicherheit im Güterverkehr - ACE sieht Politik unter Handlungsdruck"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ACE Auto Club Europa (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ACE Auto Club Europa



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 244


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.