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Immovaria GmbH: Grundsteuer

ID: 262653

Bei Baudenkmälern Erlass der Grundsteuer möglich so die Immovaria
GmbH

(IINews) -

Nürnberg - Doch das ist nicht der einzige Vorteil eines Objekts unter
Denkmalschutz so die Experten der Immovaria GmbH weiter.
Eigentümer profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen,
wenn das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert
wird, so die Meinung der Immovaria GmbH.

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz.
Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der
Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in
unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer
gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der
Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die
Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen
die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur
Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die
erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer
auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf
diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein
Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere
Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für
denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.

Nach Meinung der Immovaria GmbH werden Denkmal-Immobilien
Grundsätzlich anders bewertet als herkömmliche Objekte. Die
besonderen wertmindernden Auswirkungen des Denkmalschutzes als
Konsequent der Erhaltungspflicht und des Veränderungsverbots an
der bestehenden Bausubstanz werden pauschal durch einen Abschlag
am Grundstückswert berücksichtigt so die Immovaria GmbH. Das
hat eine Senkung der Grundsteuer zur Folge. Sie ist davon abhängig,
ob das komplette Objekt unter Denkmalschutz steht oder nur ein
Teil. Ein komplett denkmalgeschütztes Objekt kann in der Regel
einen Abschlag von in der Regel 5 Prozent der Grundsteuer bringen.




Die Anträge auf Erlass bzw. Senkung der Grundsteuer müssen
fristgerecht gestellt werden. Auch hierbei stehen die Experten der
Immovaria GmbH beratend zur Seite. Der Vorteil von
Baudenkmälern liegt aber weniger in der Senkung oder dem Erlass
der Grundsteuer sondern an Einkommensteuer-Ersparnissen:
Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den
Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den
ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent
des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7
Prozent. Vorteile des EstG für Eigennutzer sind, die
Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent
steuerlich geltend zu machen.

Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die
Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat.
Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung
von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf
Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger
Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger
und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der
Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien,
d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum.
Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten
Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren
erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die
Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit
außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und
Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue
Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg.

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Immovaria GmbH
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Fon: 0911 2398330  
Fax: 0911 23992019
E-Mail: info(at)immovaria.net



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Bereitgestellt von Benutzer: immovaria
Datum: 23.09.2010 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 262653
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Langbein
Stadt:

Nürnberg


Telefon: 09112398330

Kategorie:

Industrie


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.09.2010

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