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Liebe am Arbeitsplatz. Was sollte man beachten?

ID: 260076

Der Arbeitsplatz hat sich mittlerweile zu einer erfolgreichen Partnerbörse gemausert.

(IINews) - Liebe am Arbeitsplatz, eigentlich eher eine Rarität. Glauben Sie. Der Arbeitsplatz hat sich mittlerweile zu einer erfolgreichen Partnerbörse gemausert und Liebespaare im Job gibt es mehr als erwartet. Sogar jeder zehnte deutsche Arbeitnehmer lernt seinen Partner am Arbeitsplatz kennen. Doch nicht nur feste Beziehungen entstehen dort. Viel öfter lassen sich Beschäftigte während dem Job auf Affären ein.
Aber wann wird eine Affäre oder gar eine Beziehung, die am Arbeitsplatz ausgelebt wird zum Problem? Spätestens dann, wenn man seine Aufgaben im Job vernachlässigt und nicht mehr zur vollsten Zufriedenheit ausfüllt, sondern sich mehr um den Partner kümmert, wird dies zum Problem, denn die arbeitsvertraglichen Pflichten werden damit vernachlässigt.
Aber auch das Betriebsklima kann durch derartige Liebeleien beeinflusst werden. Arbeitskollegen sind genervt, abgelenkt oder können sich sogar belästigt fühlen. In ganz speziellen kann sogar eine Abmahnung für den Arbeitnehmer erfolgen. So zum Beispiel wenn man an einer Stelle arbeitet mit regem Publikumsverkehr.
Generell gilt jedoch, dass keiner etwas gegen eine Beziehung am Arbeitsplatz haben kann, auch nicht zwischen Chef bzw. Angestellten und einem Auszubildenden. Solange der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nicht verletzt und weiterhin Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden die das Ausbildungsverhältnis ausmachen, ist gegen eine solche Beziehung nichts einzuwenden. Es existieren auch keine Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine Beziehung am Arbeitsplatz verbieten könnte, da das gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen würde. Wirklich eingreifen kann der Arbeitgeber im Grunde nicht bei Annäherungsversuchen zweier Beschäftigter. Auch eine Versetzung oder eine Veränderung im Arbeitsort muss sich nach „billigem Ermessen“ richten und kann nicht grundlos vorgenommen werden.
Heikel wird es, wenn Pärchen gemeinsamen Urlaub beantragen. Arbeitgeber sind dazu angehalten, Urlaubswünsche ihrer Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Ausnahmen bilden nur wichtige betriebliche Belange oder andere Gesichtspunkte, die vorrangig sind. So werden zum Beispiel Eltern bevorzugt, die sich nach Ferienzeiten ihrer Kinder richten müssen und dergleichen.




Da Liebe am Arbeitsplatz heute zur Tagesordnung am Arbeitsplatz gehört, bietet es sich an, sich mit anderen „Leidensgenossen“ auszutauschen, um eventuelle No-Gos zu erörtern. Internetforen wie bei webmail.de bieten hier einen großen Spielraum und werden rege genutzt um Kontakt zu Gleichgesinnten aufzunehmen.

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Helena Schmidt
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Bereitgestellt von Benutzer: Helena
Datum: 18.09.2010 - 13:30 Uhr
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Erotik, Flirt & Liebe


Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.09.2010

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