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Ohne Rechtsschutzversicherung wird ein Gerichtsverfahren zum finanziellen Risiko

ID: 254545

Um das eigene Recht oder die eigenen Interessen zu wahren, bedarf es oft eines langen Weges, der sogar durch mehrere Instanzen der Gerichtsbarkeit führt. Oftmals wird dieses ohne Rechtsschutzversicherung zu einem kostspieligen Unterfangen.


(IINews) - In Deutschland möchte jeder Bürger sein Recht bekommen, das ihm zusteht. Nur die Frage ist: Kann sich jeder auch die Durchsetzung seiner Interessen leisten? Oftmals genügt es nicht, nur den Rechtsanwalt zu bemühen, in vielen Fällen liegt die Entscheidungsgewalt für einen Rechtsstreit beim Gericht. Je nach dem in welcher Instanz der Fall behandelt wird, fallen auch unterschiedliche Kosten an. Die Rechtsschutzversicherung soll den Versicherungsnehmer zumindest finanziell bei der Wahrnehmung seiner Interessen unterstützen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Bei einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden wurde Herr Sander leicht verletzt, sein Fahrzeug wurde jedoch schwer beschädigt. Er machte eine Forderung von 15.000 Euro geltend, bestehend aus Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Schadensersatz. Mit seiner Forderung unterlag er in der 1. Instanz vor dem und ging über den Weg der Berufung weiter in das nächste Verfahren. Dort wurde ihm nach erneuter Prüfung der Sachlage ein Anspruch in Höhe von 60 Prozent zugesprochen. Ihm stehen von seiner Forderung nun 9.000 Euro zu.

Bezahlen muss nun seine Rechtsschutzversicherung aber auch die Kosten der beiden Verfahren. Herr Sander hat den Bestandteil Verkehrs-Rechtsschutz in seiner Rechtsschutzversicherung eingeschlossen. Da Herr Sander aber auch zu 40 Prozent verloren hat, belaufen sich die Kosten nun für die Rechtsschutzversicherung auf rund 5.000 Euro, da der gesamte Rechtsstreit mit 12.000 Euro zu Buche geschlagen hat.

Im Wesentlichen verursachen hier die Kosten für die Rechtsanwälte und die Gerichtskosten diese hohe Summe. Denn nicht nur der eigene Rechtsanwalt muss von Herrn Sander bzw. von seiner Rechtsschutzversicherung bezahlt werden, sondern auch die Kosten der Gegenseite für den entsprechenden Rechtsanwalt.

Man muss bei einem Verfahren vor dem Gericht aber nicht nur die Kosten für das Gericht und den Anwalt einbeziehen, auch für Gutachter und Zeugen fallen auch Gebühren an. Gerade bei dem geschilderten Fall muss sich ein Sachverständiger mit der Beurteilung der Schuldfrage auseinandersetzen, auch Zeugen, die im 1. Verfahren nicht berücksichtigt werden, kommen hier zu Wort. Und die müssen natürlich auch die Kosten ihres Verdienstausfalles und die Fahrtkosten bezahlt bekommen. Hinzu kommen auch noch Gebühren oder Mehrwertsteuer.





Man kann eigentlich mit einer Rechtsschutzversicherung sicherer auftreten, wenn es um die Wahrnehmung der eigenen Interessen geht. Denn viele Bundesbürger scheuen einfach den Weg zum Rechtsanwalt, weil die finanzielle Unterstützung bei der Durchsetzung der eigenen Rechte fehlt.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

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Datum: 09.09.2010 - 07:31 Uhr
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Kategorie:

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