Immovaria GmbH: Steuerbonus für Denkmäler 2010 noch nutzen
Immovaria GmbH: Steuerbonus für Denkmäler 2010 noch nutzen
(IINews) -
Nürnberg, 07.09.2010 - Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und
der Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit für vermieteten
Wohnraum ist die Investition in ein denkmalgeschütztes Objekt –
rein steuerlich betrachtet – noch attraktiver gewordenso die Experten
der Immovaria GmbH Nürnberg. Denn sowohl Selbstnutzer wie auch
Kapitalanleger fördert der Fiskus vergleichsweise großzügig durch die
so genannte Denkmal-Afa (Absetzung für Abnutzung). Die
Immovaria GmbH Nürnberg erklärt: Eigennutzer können zehn Jahre
lang jeweils neun Prozent jener Kosten bei der
Einkommensteuererklärung geltend machen, die zur „Erhaltung des
Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung
erforderlich sind“, wie es im Gesetzestext (Par. 7 Abs. 1 EStG)
heißt. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann sich also über die
Jahre 90 Prozent der anrechenbaren Kosten steuerlich anrechnen
lassen.
Kapitalanleger haben es noch besser: Sie dürfen 100 Prozent der
Kosten abschreiben, dies allerdings über zwölf Jahre: jährlich neun
Prozent in den ersten acht Jahren, weitere jeweils sieben Prozent in
den verbleibenden vier Jahren.Die Immovaria mit ihrer langjährigen
Erfahrung im Bereich Sanierung denkmalgeschützter Immobilien
steht potentiellen Kunden und Investoren mit Rat und Tat zur Seite.
Welche Kosten anrechenbar sind, ist genau geregelt, den Nachweis
für das Finanzamt erteilt die jeweilige Denkmalschutzbehörde. Auch
hierbei kann die Immovaria GmbH mit ihren Spezialisten weiter
helfen. Neben baulichen Maßnahmen, die zur Erhaltung eines
Gebäudes gehören – also Dach- oder Fassadensanierungen, Einbau
neuer Fenster oder die Sanierung maroder Holzdecken – zählen dazu
auch der Einbau moderner Heizungsanlagen, die Sanierung oder der
Neubau von Bädern und Toiletten so die Immovaria GmbH.
Solche Steuergeschenke indes gibt es nur für Objekte, die
rechtmäßig den Titel „Denkmal“ tragen – auch hierüber verlangen
die Finanzämter eine gültige Bescheinigung des
Denkmalschutzamtes. Alle von der Immovaria Gmbh angebotenen
Immobilien haben diese Bescheinigung des
Denkmalschutzamtes.Das muss überdies von Anbeginn an in die
Planungen mit einbezogen werden: Die Immovaria GmbH warnt:
Wer ein Denkmalumbaut, darf längst nicht alles. So werden
Dachgauben oder Dachflächenfenster häufig nicht genehmigt, auch
Fenstergrößen und -formen dürfen zumeist nicht verändert werden,
so ein Bauleiter der Immovaria GmbH. Ganz wichtig: Wer in den
Genuss der Denkmal-Afa kommen will, muss zuerst kaufen. Mit den
Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn der notarielle
Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Und das gilt auch dann, wenn sich
Selbstnutzer oder Kapitalanleger ihre Denkmal- Eigentumswohnung
vom Bauträger schlüsselfertig herrichten lassen: Die Umbauarbeiten
beginnen erst, wenn alle oder zumindest der Löwenanteil der
Wohnungen veräußert sind.
Die Immovaria GmbH wurde von Geschäftsführern namhafter
Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche gegründet. Im
Schwerpunkt betätigt sich die Immovaria GmbH als
Spezialunternehmen im Bereich der Vermittlung denkmalgeschützter
Immobilien. Das zukunftsweisende Konzept der Immovaria GmbH
zielt darauf ab, für Kapitalanleger und Eigennutzer langfristig
beständige Werte zu schaffen. Hierzu erwirbt die Immovaria GmbH
Objekte, die anschließend durch die Immovaria GmbH und ihre
Partnerunternehmen denkmalgerecht saniert, aufgeteilt und
veräußert werden. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg.
Immovaria GmbH
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Fon: 0911 2398330
Fax: 0911 23992019
E-Mail: info(at)immovaria.net
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Datum: 08.09.2010 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 254109
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: S. Langbein
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 09112398330
Kategorie:
Immobilien & Hausbau
Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.09.2010
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