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Hausratversicherung - klare Abgrenzung im Schadensfall

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Trotz der großen Bedeutung der Hausratversicherung haben längst nicht alle deutschen Haushalte diesen wichtigen Versicherungsschutz abgeschlossen. Dabei bietet sie Schutz vor den meisten Gefahren des Alltages.


(IINews) - Die Hausratversicherung schützt unser persönliches Hab und Gut und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Im Schadensfall werden beschädigte, zerstörte oder entwendete Dinge von der Hausratversicherung ersetzt. Viele unterschiedliche Gefahren gehören zum Alltag wie der geplatzte Wasserschlauch einer Waschmaschine, der Einruch oder ein Zimmerbrand.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Als Hausrat gelten im Allgemeinen Dinge, die wir zur täglichen Lebensführung benötigen, aber auch alle Gegenstände, die zur Einrichtung einer Wohnung dienen. Welche Gefahren sind nun in der Hausratversicherung abgedeckt?

Ein Feuer ist wohl der Albtraum eines jeden Wohnungsbesitzers. Ob durch die Flammen oder den Rauch, in einem solchen Fall ist die Wohnungseinrichtung hinüber. Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Regelfall auf Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Es gilt zu berücksichtigen, dass sogenannte Sengschäden nicht versichert sind. Ebenso müssen Überspannungsschäden über eine separate Klausel abgesichert werden.

Bei einem Einruch muss das unbefugte Betreten eines Raumes innerhalb des Gebäudes gegeben sein. Dazu gehört auch, wenn ein Einbrecher sich Zugang mit nachgemachten oder gestohlenen Schlüsseln zu einer Wohnung verschafft. Der Vandalismus, der durch einen Einbruch verursacht wird, gehört ebenso zum Versicherungsumfang wie der Raub. Hier muss dem Versicherungsnehmer Gewalt zugefügt werden, um versicherte Gegenstände wie z. B. eine Handtasche zu entwenden.

Leistungswasserschäden und Nässeschäden sind keine Seltenheit. Wenn in der Wohnung der Schlauch der Waschmaschine abplatzt, tritt das Leitungswasser nach den Bedingungen der Hausratversicherung bestimmungswidrig aus und beschädigt den Hausrat. Auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung sind im Leistungsumfang der Hausratversicherung integriert.





Stürme sind mittlerweile nicht mehr typisch für den Herbst, sondern für jede Jahreszeit. Ab Windstärke acht besteht Versicherungsschutz für die in der Hausratversicherung versicherten Gegenstände. Wenn es also zu einem Sturmschaden an einem Gebäude kommt, sind die Folgeschäden am Hausrat versichert. Wenn aber Regen oder Hagel durch offen stehende Fenster oder Türen Schäden am Hausrat verursacht, sind diese hingegen nicht versichert.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.09.2010 - 15:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Haus & Garten


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