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Filmfonds: Erstes Finanzamtändert Bescheide - Steuervorteile bleiben bestehen! / Aktionsbund Aktiver

ID: 242394


(ots) - Zunächst war es noch Spekulation, jetzt ist
es Gewissheit. Beim LHI Medienfonds Kaledo III, mit über 5.500
Investoren der größte Medienfonds Deutschlands, wurden die
Grundlagenbescheide 2005 und 2006 wieder geändert. Das bestätigte das
Finanzamt Starnberg (Bayern) dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz.
Damit haben die Steuervorteile der Anfangsjahre wieder Gültigkeit!
Rechtsanwalt Rolf Siburg aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach
Neusel, zuständig für KALEDO III: "Dass unsere Rechtsauffassung und
die über 2000 Einwände nun zu solch einem positiven Ergebnis führen,
ist ein großer Erfolg und gibt den Anlegern endlich wieder
steuerliche Rechtssicherheit." Auch in anderen Filmfonds zeichnet
sich eine Kehrtwende ab. Rechtsanwältin Antje Radtke aus der Kanzlei
Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, die den großen Fonds BIL Motion
Picture für betroffene Mitglieder des AAA betreut: "Auch im BIL
Motion Picture scheint sich das Finanzamt an frühere Zusagen halten
zu wollen. Dann blieben auch hier die Steuervorteile in diesem Fonds
bestehen. Noch können wir zwar keine abschließende Entwarnung für
unsere Mandanten geben; wir sind aber zuversichtlich."

Was auch immer der Grund für diese ersten Umkehrtendenzen der
Finanzverwaltung sein mag, die Experten des AAA bleiben kämpferisch.
Thomas Lippert: "Unsere Aufgabe ist erst gelöst, wenn entweder in
allen betroffenen Fonds die Steuervorteile Bestand haben oder aber
die verantwortlichen Initiatoren, Banken und Vertriebsunternehmen für
den Schaden der Anleger aufgekommen sind." Die Rechtsanwältinnen Anne
Wenzelewski und Julia Breier aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach
Neusel, die die Fonds von KGAL und Hannover Leasing betreuen,
bestätigen, dass in diesen Fonds die Probleme noch unverändert
fortbestehen: "Bei Hannover Leasing und KGAL sehen wir leider noch




keine Anzeichen für Entspannung auf der steuerlichen Seite.
Insbesondere sind bei Hannover Leasing die strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren noch nicht beendet". Fachanwalt Tibet Neusel
ergänzt: "In der Mehrzahl der Fonds sind die steuerlichen Probleme
noch hochbrisant, die Finanzverwaltung hält an ihrer aggressiven
Haltung fest. Wir bleiben für unsere Mitglieder und Mandanten am
Ball."

Seit dem Jahre 2009 geht die bayerische Finanzverwaltung massiv
gegen die Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur vor. Betroffen
waren Fonds der großen Anbieter Hannover Leasing, KGAL, LHI,
Ideenkapital, BIL Bayerische Immobilien Leasing, Commerzbank und
andere mehr. Entgegen der langjährigen Verwaltungspraxis wollte die
Finanzverwaltung nunmehr - rückwirkend - die Steuervorteile der
Anfangsjahre nahezu komplett streichen. Die Anleger sollten hohe
Steuerbeträge nachzahlen, zugleich verbunden mit Strafzinsen in Höhe
von 6 % jährlich.

Gegen diese Änderung der Verwaltungspraxis haben über 2.000
betroffene Anleger unter Führung des Aktionsbundes Aktiver
Anlegerschutz e.V. (AAA) Rechtsmittel eingelegt. Fachanwalt für
Steuerrecht Tibet Neusel aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach
Neusel in Berlin, der für das steuerliche Vorgehen die Mitglieder des
AAA berät, meint dazu: "Wir haben in über 2.000 Fällen Anträge auf
Einzelbekanntgabe der Bescheide gestellt. Soweit geänderte
Steuerbescheide zugestellt wurden, haben wir in allen Fällen
Einspruch dagegen eingelegt. Wir trauen den Fondsgeschäftsführungen
allein nicht zu, die Probleme zu lösen, zumal sie dafür nach unserer
Einschätzung eine Mitverantwortung tragen. Es ist erforderlich, dass
die Anleger ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen."

Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender des AAA, in dem sich die
geschädigten Anleger sammeln: "Für unsere Mitglieder haben wir allein
in 48 Fonds durch die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel Anträge
auf Einzelbekanntgabe stellen lassen. In 33 Fonds wurden bereits
Einsprüche gegen geänderte Feststellungsbescheide erhoben. Gegen
Maßnahmen der Finanzbehörden, die wir als besonders schikanös
empfanden, haben wir in 19 Fonds separate Einspruchsverfahren
einleiten lassen. Ergänzende Anträge zur Ermittlung des Sachverhalts
haben unsere Anwälte in weiteren 27 Fonds gestellt. Jedes dieser
Maßnahmenpakete betrifft Hunderte von Anlegern. Mit einer
vergleichbaren Welle von Rechtsmittelverfahren sind die bayerischen
Finanzbehörden noch nicht konfrontiert gewesen."



Pressekontakt:
AAA:
Thomas Lippert und Kerstin Kondert
Telefon: 030/31519340
Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel:
Telefon: 030/3276170

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Datum: 13.08.2010 - 13:15 Uhr
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