ots.Audio: Bares Geld für Windeln wechseln, Butterbrote schmieren und Elternabend-Besuche: Über neun
(ots) -
Geräusch Babygeschrei Windeln wechseln, Butterbrote schmieren,
Elternabende besuchen: Wer Kinder hat, ist von morgens bis abends
beschäftigt. Das Geld ist oft knapp, denn meistens bleibt entweder
die Mutter oder der Vater zu Hause und ein Verdienst fällt weg. Doch
die Zeiten der Kindererziehung zahlen sich aus - auch bei der Rente.
Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt
warum:
O-Ton 10 sec.: "Wer Kinder erzieht, bekommt dadurch eine höhere
Rente. Zur Zeit sind es über neun Millionen - meist Rentnerinnen -
bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden und die
deswegen eine höhere Rente bekommen."
Das wird alle freuen, die Kinder haben. Der Rentenexperte erklärt,
mit wie viel mehr Rente man rechnen kann:
O-Ton 30 sec.: "Pro Kind werden bei Geburten ab 1992 drei Jahre
Kindererziehungszeit angerechnet, bei Geburten bis 1991 ist es ein
Jahr. Die Berechtigten, also meist die Mütter, werden dabei so
gestellt, als würden sie das Durchschnittseinkommen aller
Versicherten verdienen, das sind zur Zeit rund 32.000 Euro im Jahr.
Dadurch steigt die Rente pro Jahr Kindererziehungszeit aktuell um
rund 24 Euro in den neuen Bundesländern und um etwas mehr als 27 Euro
in den alten Bundesländern."
Das klingt ziemlich kompliziert. Ein Beispiel zeigt, was man als
Rentner mehr auf dem Konto hat:
O-Ton 17 sec.: "Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die
alle nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten für
neun Jahre Kindererziehungszeit etwa 240 Euro mehr Rente. Hat sie in
dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die
Beitragszeit sogar noch dazu."
240 Euro kann man als Rentner gut gebrauchen. Wer genau bekommt
das Geld?
O-Ton 22 sec.: "Wer das Kind erzieht, dem wird auch die
Kindererziehungszeit zugeordnet. Wenn beide Elternteile das Kind
erziehen, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil
angerechnet werden. Wer die Zeit gutgeschrieben bekommt, können die
Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung gemeinsam
entscheiden. Übrigens gibt es Kindererziehungszeiten nicht nur für
leibliche Eltern, sondern auch für Stief-, Pflege- oder
Adoptivel-tern."
Wer mehr zum Thema wissen möchte kann sich in einer der Auskunfts-
und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und
vertraulich beraten lassen.
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Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon:
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Datum: 11.08.2010 - 10:22 Uhr
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