Kfz-Versicherung für Begleitetes Fahren mit 17: Auch finanziell ein Gewinn für junge Autofahrer / AD
(ots) - Die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens
ab 17 Jahren (BF 17) ist laut ADAC nicht nur ein deutlicher Gewinn
für die Verkehrssicherheit, sondern bringt jungen Autofahrern auch
enorme finanzielle Vorteile. Führerscheinneulinge, die das vergangene
Woche von der Bundesregierung beschlossene BF-17-Programm erfolgreich
absolvieren, werden von der ADAC-AutoVersicherung in das
Führerscheinstarterpaket mit der Schadenfreiheitsklasse 1 (100
Prozent) eingestuft - und sparen so deutlich bei der
Versicherungsprämie. Zusätzlicher Vorteil: Die Pannenhilfe durch den
ADAC ist für die Führerscheinneulinge im ersten Jahr kostenlos.
Bisher starten Führerscheinneulinge, weil sie überdurchschnittlich
häufig in Unfälle verwickelt sind, generell mit den sehr hohen
Versicherungsprämien der Schadenfreiheitsklasse 0 (in der Regel 240
Prozent).
Wesentliche Voraussetzungen für die verbesserte Ersteinstufung bei
der ADAC-AutoVersicherung: Das Auto des Führerscheinneulings darf
nicht mehr als 115 PS haben und nicht älter als zwölf Jahre sein - so
will der ADAC die Fahranfänger zum Kauf von weniger PS-starken Autos
mit einem Mindestmaß an Sicherheitstechnik animieren
Wer innerhalb der ersten zwölf Monate nach Vertragsabschluss ein
Fahrsicherheitstraining absolviert, bekommt von der
ADAC-AutoVersicherung zusätzlich einen Beitragsnachlass. Das
Fahrsicherheitstraining für junge Leute ist dem ADAC wichtig. Denn
noch immer verursachen 18- bis 25-jährige Autofahrer die meisten
schweren und tödlichen Unfälle (29,5 Prozent). Sicherheitstrainings
für Fahranfänger werden vom ADAC deutschlandweit regelmäßig zu
Sonderpreisen angeboten.
Die BF-17-Regelung der ADAC-AutoVersicherung gilt bereits für die
Führerscheinneulinge, die in diesem und im vergangenen Jahr am
Modellversuch der Bundesländer teilgenommen haben. Im Modellversuch
waren bei BF-17-Teilnehmern 22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent
weniger Verkehrsverstöße registriert worden. Der ADAC hatte die
bundesweite Einführung von BF-17 ab 2011 deshalb ausdrücklich
begrüßt. Wird die BF-17-Ausbildung mit dem Fahrzeug der Eltern
absolviert, verzichtet die ADAC-AutoVersicherung auf den üblichen
Zuschlag für unter 18-jährige Nutzer. Sie werden beitragsfrei bis zum
23. Lebensjahr in den Vertrag der Eltern aufgenommen.
Pressekontakt:
Jochen Oesterle
ADAC e.V.
Externe Kommunikation
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de
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Datum: 10.08.2010 - 10:22 Uhr
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