Niedriglohnsektor: Kein Skandal
Niedriglohnsektor: Kein Skandal
(pressrelations) -
Der Niedriglohnsektor in Deutschland stagnierte zuletzt. Sein Anteil liegt mit rund 21 Prozent etwa auf dem Niveau des Jahres 2003 ? das ergeben Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ). Dass langfristig der Anteil des Niedriglohnsektors steigt, ist allerdings alles andere als ein Skandal. Denn auch die Zahl der Jobs hat zugenommen.
Niedriglohnsektor und Beschäftigung gehen Hand in Hand. Seit 1995, als der Niedriglohnanteil noch 5 Prozentpunkte niedriger lag als heute, sind immerhin 2,7 Millionen neue Jobs entstanden. Wenn Arbeitslose im Niedriglohnsektor eine Arbeit finden, dann vergrößert sich einerseits zwar der Niedriglohnsektor, aber der Betreffende kann in aller Regel seine soziale Lage deutlich verbessern.
Der Status eines Niedriglohnempfängers kann ohnehin nicht mit sozialen Problemen gleichgesetzt werden. Nur eine Minderheit von 22 Prozent der Niedriglohnempfänger ist armutsgefährdet, d.h. hat ein Einkommen von weniger als 60 Prozent des Durchschnitts. Die Mehrheit verfügt über weitere Einkommensquellen ? zum Beispiel das Einkommen eines Partners ? die sie über die Armutsschwelle hinweg heben.
Als Niedriglöhner gilt, wer in Westdeutschland weniger als 9,50 Euro in der Stunde verdient, das entspricht dem Tariflohn eines Briefzustellers, eines Gebäudereinigers oder eines Verkäufers im Einzelhandel.
http://www.iwkoeln.de/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.07.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 235783
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Niedriglohnsektor: Kein Skandal"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).