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Nutzen der privaten Pflegezusatzversicherung

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(IINews) - Ob Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung: Die umlagefinanzierten gesetzlichen Sozialversicherungssysteme stoßen bei einer immer älter werdenden Bevölkerung kontinuierlich an ihre Grenzen. Egal welche Bundesregierung an der Macht ist, Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen für die schrumpfende Gruppe der Beitragszahler sind häufig leider unausweichlich. Gerade im Bereich der Pflegeabsicherung fordern viele Politiker die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge, um die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit in der Zukunft auf ein besseren Niveau zu stellen.

Eine entsprechende Zusatzvorsorge ist bereits jetzt möglich: Im Rahmen einer privaten Pflegezusatzversicherung können etwa Angestellte, Beamte, Selbständige oder auch Azubis und Studenten bereits ohne eine entsprechende Vorgabe durch die Politik ihre persönliche Absicherung für den Pflegefall verbessern.

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist einerseits enorm wichtig, weil die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bereits jetzt hohe finanzielle Eigenbeteiligungen bei Pflegebedürftigkeit erfordern. Zum anderen aber auch, um das eigene Vermögen und auch das Vermögen und Einkommen von Familienangehörigen zu schützen. In der Regel übersteigen die Kosten im Pflegefall die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich. Wenn die Einnahmen der pflegebedürftigen Person (also etwa eine Rente oder sonstige Einkommen) nicht ausreichen, um die finanzielle Lücke zu schließen, kann diese Differenz vom Sozialamt übernommen werden. Diese Kosten kann der Staat aber von den Angehörigen des Pflegebedürftigen (wie beispielsweise der Eltern oder der Kindern) zurückfordern. Bei diesem sogenannten Angehörigenunterhalt hat der Staat auch das Recht, ein monatliches Einkommen bis zu bestimmten Freigrenzen zu pfänden.

Um diese finanziellen Risiken zu vermeiden und natürlich auch, um eine ausreichende Versorgung bei Pflegebedürftigkeit zu sichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Diese leistet je nach vereinbarter Absicherungshöhe und Pflegestufe eine bestimmte monatliche Zahlung im Fall einer Pflegebedürftigkeit und reduziert damit die eigenen Zuzahlung. Gleichzeitig wird hierüber das Einkommen der Angehörigen vor dem Zugriff des Staates im Pflegefall geschützt.




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Datum: 29.07.2010 - 15:24 Uhr
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