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Gebäudeversicherung: Umfang des Versicherungsschutzes

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Ohne Gebäudeversicherung ist die Absicherung des eigenen Hauses eigentlich garnicht möglich. Denn im Falle des Totalschadens erstattet sie die Kosten für einen Neubau in gleicher Art und Güte an gleicher Stele.


(IINews) - Heim und Haus sind die beliebteste Investition der Bundesbürger, kann man damit doch ruhig und gelassen den Jahren nach dem Berufsleben entgegen sehen. Irgendwann ist das Häuschen bezahlt und von der Rente plus Erspartem lässt sich leben. Grund genug, um diese Art der Altersvorsorge mit der Gebäudeversicherung entsprechend abzusichern.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Als Gebäude bezeichnet man ein mit dem Boden fest verankertes Bauwerk. Aber nicht nur das Haus selber ist durch Gebäudeversicherung geschützt, sondern auch Gartenhäuser, Carports und Garagen, da sie ebenfalls als Gebäude im Sinne der Allgemeinen Bedingungen zur Gebäudeversicherung betrachtet werden. Auch am Haus angebaute Antenne, Markisen und Überdachungen fallen unter den Versicherungsschutz - ebenso wie Hundehütte oder Müllboxen sowie Grundstückseinfriedungen. Voraussetzung ist, dass sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Auch Gegenstände und Einbauten, die zur Versorgung eines Hauses dienen, wie z. B. die Heizungsanlage und die dazugehörigen Brennstoffvorräte gehören zum Umfang der Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung.

Eine Gebäudeversicherung schützt das Eigenheim gegen vielerlei Gefahren. Die größte Bedrohung für die meisten Hausbesitzer ist wohl ein Feuer. Selbst ein Kleinbrand kann schon hohe Kosten hervorrufen, da in der Regel schon durch die Rauchentwicklung eine vollständige Kontamination des Gebäudes erfolgen kann. Die Kosten für eine solche Reinigung und Entsorgung sind natürlich enorm, aber im Leistungsumfang der Gebäudeversicherung enthalten.

Leitungswasser ist immer wieder ein Thema, vor allem, wenn ein Schaden auf längere Zeit unbemerkt geblieben ist. Oftmals tritt ein solcher Schaden im Keller auf bedingt durch einen Rohrbruch. Gerade zur Schlafenszeit bleibt ein solcher Schaden unentdeckt. Richtig unangenehm ist es, wenn ein solcher Leitungswasserschaden z. B. in die Urlaubsbedingte Abwesenheit fällt. Hier kann auf einen langen Zeitraum auch das Mauerwerk nachhaltig geschädigt werden.





Sturm und Hagel gehören ebenfalls zu den versicherten Gefahren. Gerade in den letzten Jahren schlägt das Wetter auch in Deutschland seine Kapriolen, Stürme mit starken Regengüssen und Hagelschauern treten immer wieder auf. Kommt es durch einen Sturm (mind. Windstärke 8) zu einem Gebäudeschaden, leistet die Gebäudeversicherung. Beispiel hierfür gibt es viele: Herunter gewehte Dachziegel, abgerissene Markisen oder ein auf das Dach gestürzter Baum.

Bildquelle: Hartmut910, www.pixelio.de

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Datum: 28.07.2010 - 08:00 Uhr
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