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Als Bestattungsvorsorge ist die Sterbegeldversicherung wichtiger denn je

ID: 233056

Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung gilt es einige Dinge zu beachten. Viele Gesellschaften bieten hierzu Tarife an. Ein Vergleich ist unumgänglich.


(IINews) - In Deutschland sterben statistisch betrachtet jeden Tag ca. 2.300 Menschen. In vielen Fällen kommt dieses für die Angehörigen plötzlich und unerwartet, der Verstorbene hinterlässt eine große Lücke. Die Angehörigen haben sich mit dem Thema Tod kaum befasst, müssen mit der Trauer zu Recht kommen und nun auch noch innerhalb weniger Tage Entscheidungen zur Bestattung treffen, die auch mit hohen Kosten verbunden sein können.

Seit von den Gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld nicht mehr gezahlt wird, entsteht ohne eine Sterbegeldversicherung oftmals eine finanzielle Lücke, die Angehörigen müssen nun schauen, wie sie die Kosten für eine angemessene Bestattung überhaupt tragen können.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Wenn hingegen der Verstorbene zu seinen Lebzeiten oder die Verwandten zu Gunsten einer dritten Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, lassen sich alle Fragen und Kosten zur Bestattung leichter abwickeln.

Wichtig ist bei einer Sterbegeldversicherung die Wahl der richtigen Gesellschaft. Je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand kann die Auswahl in völlig unterschiedliche Richtungen gehen.

Die meisten Sterbegeldversicherungen bieten einen Tarif ohne Gesundheitsfragen an. Dafür sind aber auch Wartezeiten von bis zu drei Jahren Bestandteil der Bedingungen. Hier ist aber zu beachten: Auch schon innerhalb der drei Jahre werden teilweise Leistungen gestaffelt fällig. Beispielsweise können dann im zweiten Versicherungsjahr (noch innerhalb der Wartezeit) bereits ein Drittel und um dritten Jahr zwei Drittel der Versicherungssumme gezahlt werden.

Es gibt aber auch Gesellschaften, die eine Sterbegeldversicherung, je nach Eintrittsalter, mit einer Wartezeit von nur sechs oder 12 Monaten anbieten.

Wenn keine Wartezeit gewünscht wird, müssen im Regelfall auch Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei ist wichtig, im Vorfeld mit der ausgewählten Gesellschaft abzuklären, wie die beantworteten Fragen bewertet werden. Einige Gesellschaften beschränken sich auf die Frage, ob man zum Zeitpunkt der Antragstellung gesund ist. Im Umkehrschluss bestätigt der Versicherte, dass er derzeit nicht lebensbedrohend erkrankt ist.





Stimmt der Beitrag? Manche Gesellschaften stellen eine Versicherungssumme in Aussicht, die sich u. a. aus den Gewinnbeteiligungen zusammensetzt. Man soll unbedingt darauf achten, dass die Versicherungssumme garantiert ist. Alle Überschussbeteiligen und Gesamtzinsen sollten zusätzlich zur Garantiesumme berechnet werden. So besteht Gewissheit über die tatsächlich vorhandenen Mittel, wenn es zum Trauerfall kommt.

Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de

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Datum: 25.07.2010 - 07:47 Uhr
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