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Das flat-tax-Konzept

ID: 231671

Flat-Tax oder auch Einheitssteuer, bezeichnet einen einstufigen Einkommenssteuertarif.

(IINews) - Die Einheitssteuer kommt in Mode. Viele Länder Osteuropas
haben bereits eine solche flat tax Steuer in ihr System
aufgenommen. Mit flat tax (kurz für: flat-rate-tax) oder
Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommensteuertarif
bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland bei
Einkünften aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Zinsen und
Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen, die
Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 25% zuzüglich
5,5% Solidaritätszuschlag.

Herr Dr. Jehl, Fachanwalt für Steuerrecht in der
Kapitalanlagebranche in München, konzipiert
Finanzierungsfonds für den Mittelstand. Eines der neuesten
Modelle ist das flat-tax-Konzept. Dieses Konzept ist
besonders für gutverdienende Steuerbürger interessant, da
der Steuersatz auf 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag
festgelegt ist und auch mit steigendem Einkommen nicht
erhöht wird. Im Gegensatz zu gewerblichen und freiberuflichen
Einkünften oder Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
findet hier keine Steuerprogression statt.
Vergleicht man den Spitzensteuersatz von 45% mit dem
Steuersatz der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25%
wird deutlich, dass Einkünfte aus Kapitalanlagen um bis zu 20
Prozentpunkte unter den Steuersätzen der oben genannten
Einkünfte liegen können.

Investiert eine vermögensverwaltende Fondsgesellschaft z. B.
typisch still in eine Zielgesellschaft, erhalten die
Fondszeichner Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese
Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer mit 25% zuzüglich
Solidaritätszuschlag.
Die Zielgesellschaft, in die die vermögensverwaltende
Fondsgesellschaft investiert hat, behält die Kapitalertragsteuer
zuzüglich Solidaritätszuschlag ein, um sie an das Finanzamt
abzuführen. Es spielt keine Rolle durch welche Einkunftsart, z.




B. Immobilien oder Solaranlagen, die Zielgesellschaft Gewinne
erzielt.
Die vermögensverwaltende Fondsgesellschaft ist selbst nicht
gewerblich tätig, sondern beteiligt sich lediglich zu
Finanzierungszwecken.
Der Gewinn, der nur mit der Kapitalsteuer von 25% zuzüglich
Solidaritätszuschlag belastet ist, wird von der Zielgesellschaft
an die vermögensverwaltende Fondsgesellschaft
ausgeschüttet.
Die Aufteilung auf die einzelnen Anleger findet erst auf der
Ebene der Fondsgesellschaft durch deren Steuerberater statt,
wobei lediglich die oben beschriebene flat tax zur Anwendung
kommt.

Innerhalb des flat-tax-Konzeptes kann kein Abzug von
Werbungskosten geltend gemacht werden. Jedoch erhält jeder
Anleger stattdessen einen Sparerpauschbetrag in Höhe von
EUR 801,00 (EUR 1.602,00 bei zusammen veranlagten
Ehegatten).

Herrn Dr. Jehl ist es mit diesem Konzept gelungen einen
attraktiven Anreiz für Kapitalinvestitionen zu schaffen. Neben
diesem innovativen Projekt entwickelt Herr Dr. Jehl weitere
zukunftsweisende Konzeptionen im Bereich der Solarfonds,
Dachfonds und Projektentwicklungsfonds.

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Bereitgestellt von Benutzer: Sarah
Datum: 21.07.2010 - 18:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 231671
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sarah Stolze
Stadt:

München


Telefon: 0176/80158148

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.07.2010

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"Das flat-tax-Konzept"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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