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Zahnzusatzversicherung: Die Leistungsstaffelung verhindert zu hohe Beiträge

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Seit Jahren boomt die Zahnzusatzversicherung. In der Vergangenheit wurde diese aber all zu stark beansprucht, daher bieten nur noch wenige Gesellschaften sofort nach der Wartezeit volle Leistung an.


(IINews) - Die Gesetzliche Krankenversicherung ist in den Augen der Bundesbürger mehr und mehr zum Sorgenkind geworden. Früher Garant für umfangreiche Leistungen, ist sie heute eher ein Spielball der Politik, an dem sich jeder einmal austoben darf. Immer wieder müssen die Versicherten Beitragsanpassungen und Leistungskürzungen hinnehmen.

Ein Problem, das natürlich auf die Gemeinschaft der Mitglieder umgelegt wird, ist die demografische Wandlung in Deutschland. Die Bundesbürger werden immer älter und damit steigen auch die Kosten der medizinischen Versorgung.

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Ungeachtete dessen kann jedes Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Diese bietet hohe Leistungen, der Beitrag orientiert sich individuell am Geschlecht und Eintrittsalter. Ganz hoch im Kurs steht hierbei die Zahnzusatzversicherung, da gerade die dentalen Leistungen allein mit dem Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung oft eine hohe Eigenleistung voraussetzen. Schöne Zähne sind also teuer.

Im Bereich der Zahnzusatzversicherung gibt es viele Gesellschaften, die mit hohen Leitungen punkten. In der Vergangenheit war es zudem möglich, sofort nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten umfangreiche Leistungen ohne Summenbegrenzung in Anspruch zu nehmen. Allerdings mussten die privaten Versicherer auch hier die Notbremse ziehen: Zu viele Versicherte haben diese Möglichkeit drastisch ausgenutzt und zu Lasten der Versichertengemeinschaft sich im fünfstelligen Eurobereich die Zähne sanieren lassen.

Um diese hohen Kosten direkt zu Versicherungsbeginn ein bisschen einzudämmen, vereinbaren die Gesellschaften eine so genannte Leistungsstaffelung. Zwar können in den Anfangsjahren schon Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung in Anspruch genommen werden, diese sind aber summenmäßig begrenzt. Die Logik dahinter ist einleuchtend: Die Gesellschaften möchten vermeiden, dass Patienten mit eine sanierungswürdigem Gebiss in die Versicherung eintreten, die Leistung in Anspruch nehmen und dann wieder kündigen. So lässt sich auf Dauer kein vernünftiger Beitrag für die Allgemeinheit kalkulieren.





Mit der Leistungsstaffelung haben die Versicherer nun ein Instrument, um im Sinne der Versichertengemeinschaft die faulen Eier fern zuhalten, da diese sich nicht mehr kurz nach Versicherungsbeginn dass Gebiss sanieren lassen können. Denn wenn nach einem Jahr schon eine Rechnung über mehrere tausend Euro eingereicht wird, muss das eigentlich im Vorfeld schon vorsehbar gewesen sein.

Auch wenn die Leistungsstaffelung bei manchen Gesellschaften bis zu sechs Jahre beträgt, sind die Leistungen darin immer noch hoch genug, um mit dem Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung eine sinnvolle Zahnbehandlung durchführen zu lassen. Natürlich besteht bei Unfall bei der Zahnzusatzversicherung in der Regel keine Wartezeit.

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de

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Datum: 16.07.2010 - 11:55 Uhr
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Kategorie:

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