Wie funktioniert das eigentlich mit dem Führerschein aus England?
Man liest es immer wieder in einschlägigen Zeitschriften, dass man seinen Führerschein kaufen kann wenn er eingezogen wurde. Stimmt das?
Die klare Antwort: „Nein“.
(IINews) - Man liest es immer wieder in einschlägigen Zeitschriften, dass man seinen Führerschein kaufen kann wenn er eingezogen wurde. Stimmt das?
Die klare Antwort: „Nein“. Die nächste Frage die sich dann stellt ist: „Welche Optionen habe ich um legal wieder an eine Fahrerlaubnis zu kommen, wenn meine eingezogen wurde?“ Hier ist die Antwort nicht ganz einfach. Zunächst gibt es natürlich die Möglichkeit, dieses Papier in Deutschland zu erwerben, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und die MPU erfolgreich absolviert wurde. Dieser Weg ist „steinig und schwer“. In Deutschland ist es sehr teuer und aufwändig, den Führerschein zurückzubekommen. Die deutsche MPU ist mit einer Durchfallquote von 90% und mehr behaftet.
Ein anderer Weg ist der EU-Führerschein aus dem Ausland, zum Beispiel Tschechien. Hier muss man mehrmals anreisen, um die 185 Tage Wohnsitzregel einzuhalten.
In England hingegen ist das etwas anderes: Die Briten verfügen weder über ein Meldegesetz noch ein Einwohnermeldeamt. Daher kann man als Ausländer dort auch keine rechtsgültige Führerschein Prüfung ablegen.
Jedoch kann man in England einen Antrag auf „Wiedererteilung“ der Fahrerlaubnis stellen. Da zu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein:
•Man muss schon mal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sein.
•Die Sperrfristen müssen abgelaufen sein
•Man muss EU-Bürger sein
Erfüllt man diese Bedingungen so steht der Wiedererteilung des Führerscheins nichts mehr im Wege. Dieses Papier ist vom EU-Recht gedeckt und somit völlig legal und rechtssicher.
Besonders die EU Richtlinie 91/439 sowie der deutsche §28 der Fahrerlaubnisverordnung legitimieren dies.
Natürlich ist es aufwändig, nach England zu fahren, an den richtigen stellen, das richtige zu beantragen und die richtigen Papiere beizubringen. Daher gibt es Agenturen wie zum Beispiel die Agentur Tarabas68 ( www.fahrerlaubnis2009.de ). Hier hat man sich auf dieses Problem spezialisiert und hilft den Ratsuchenden.
Es sei ganz klar gesagt: all das ist nicht illegal oder Problematisch. Dieser Führerschein wird vom geltenden EU-Recht gedeckt und ist auch in Deutschland voll einsetzbar, wie ein deutscher Führerschein.
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Datum: 09.07.2010 - 08:53 Uhr
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Auto & Motor
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Freigabedatum: 09.07.2010
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