Ministerium stellt Reiserechte ins Internet
(LifePR) - Rechtzeitig zur Hauptreisesaison veröffentlicht das Berliner Verbraucherschutzministerium die wichtigsten Rechte bei Zug- und Flugreisen auf seiner Homepage http://www.bmelv.de. Dort können Reisende eine kleine Klappkarte, die in die Geldbörse passt, oder ein Informationsblatt mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten herunterladen und ausdrucken. Ministerin Ilse Aigner stellte als oberste amtliche deutsche Verbraucherschützerin am Wochenanfang in München das Informationsangebot aus ihrem Ministerium vor. Die Verbraucher lesen daraus, welche Fahrpreiserstattung ihnen bei Zugverspätungen zusteht und ob Übernachtungskosten verlangt werden können. Auch Ansprüche aus Verspätungen im Nahverkehr werden genannt, dazu praktische Tipps für ihre Durchsetzung. Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung oder Verspätung des Fliegers informiert das Ministerium über Wahlmöglichkeiten zwischen Flugpreiserstattung, Rückflug zum Abflugort und Ersatzbeförderung. Weiter erfahren Reisende, welche Serviceleistungen und Entschädigungen ihnen grundsätzlich zustehen. In der Praxis haben Flugreisende bei abgesagten Flügen und bei verloren gegangenem Gepäck oft mehr Rechte, als die Airlines ihnen zugestehen wollen. Dass auch vorenthaltener Komfort zu Entschädigungen berechtigen kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf: Es sprach einem Ehepaar 1728 Euro Schadenersatz für den verpassten Urlaub und die Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von rund 5000 Euro zu. Die Touristen hatten eine Flugreise in der ersten Klasse in die Karibik gebucht. Am Flughafen erfuhren sie, dass es für den Hinflug nur noch Plätze in der Economy Class gab. Das wollte das Ehepaar sich nicht antun und trat von der Reise zurück - mit den genannten Folgen für den Veranstalter.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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Datum: 08.07.2010 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 224703
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Stadt:
Bad Windsheim
Kategorie:
Auto & Motor
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