InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Keine Kündigung wegen Eheschließung

ID: 223881

(LifePR) - Ein Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft hatte einem ihrer Abteilungsärzte gekündigt, weil dieser sich erneut vermählt hatte. Der dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Der Kläger schloss im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Anfang 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah u.a. den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an, weil das Krankenhaus mit protestantischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Bei protestantischen Mitarbeitern griff sie bei einer erneuten Eheschließung aber nicht zum Mittel der Kündigung. Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Arbeitgeberin bereits seit 2006 von dem eheähnlichen Verhältnis des Arztes wusste und keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen hatte. Da nach dem Arbeitsvertrag dies bereits ein Pflichtverstoß war, ist es unverhältnismäßig, wenn das Krankenhaus bei längerer Kenntnis von der eheähnlichen Gemeinschaft im Falle der erneuten Heirat des Arztes sofort zum Mittel der Kündigung greift, erläutern ARAG Experten (LAG Düsseldorf, Az.: 5 Sa 996/09).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Auskunftsanspruchüber medizinische Leistungen Mietminderung wegen fehlendem Garagenschlüssel
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.07.2010 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223881
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Auskunft & Infos



Dieser Fachartikel wurde bisher 550 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine Kündigung wegen Eheschließung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Jubeln erlaubt! FIFA Frauen-WM 2011 ...

Am kommenden Sonntag geht es los! Wo die Welt zu Gast bei Freunden und in diesem Jahr endlich auch bei Freundinnen ist, wird bestimmt ausgiebig gefeiert. Da viele Erstrundenspiele der Fußballfrauen erst um 20:45 Uhr angesetzt sind, wird es bei den ...

Skifahren mit Sicherheit ...

Skifahren ist cool, macht Spaß und liegt voll im Trend! Die Stars des FIS World Cup faszinieren ein Millionenpublikum. Unvorstellbar, dass Maria Riesch oder Felix Neureuther ohne Sturzhelm an den Start gingen. Die meisten Hobby-Abfahrer und ungeüb ...

Auskunftsanspruchüber medizinische Leistungen ...

Ein gesetzlich Krankenversicherter hatte die für ihn zuständige KV um Auskunft gebeten, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet habe. Die beklagte KV vertrat die Auffassung der Kläger könn ...

Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 308


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.