WAZ: Wir sind quitt und träumen weiter. Kommentar von Reinhard Schüssler
(ots) - Man glaubt es nicht. Nach 44 Jahren sind wir, was
Wembley-Tore betrifft, endlich mit den Engländern quitt. Auf der
Insel freilich dürften sie gestern wenig Sinn für späte Gerechtigkeit
oder Wiedergutmachung gehabt haben. Eher schon werden viele Fans in
Deutschland Schadenfreude empfunden haben.
Aber wir wollen nicht mit gleicher Münze zurückzahlen. Weigern
sich die Engländer - allen elektronischen Beweisen zum Trotz - bis
heute beharrlich, zuzugeben, dass der Ball damals nicht drin war, so
bestätigen wir ihnen diesmal gerne: "Ja, der Ball war drin!"
Und natürlich räumen wir auch ein, dass das Spiel bei einem
Zwischenstand von 2:2 zumindest nicht 4:1 ausgegangen wäre. So wie
das Finale von 1966 (4:2 n.V. für England) vielleicht einen anderen
Sieger gehabt hätte, wenn Linienrichter Tofik Bakhramov nach dem
Schuss von Geoff Hurst den Ball nicht hinter der Linie gesehen hätte.
Aber damals wie heute können sich Deutsche und Engländer darauf
verständigen: Ihre Teams haben wieder einmal ganz großes
Klassiker-Kino geboten, wie es diese an Spektakeln bisher arme WM
noch nicht gesehen hatte. Nach einem Drehbuch, das kein Autor einem
Hollywood-Produzenten vorzulegen gewagt hätte. Und mit einem
großartigen Sieger, der ein ganzes Land weiter träumen lässt.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion(at)waz.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.06.2010 - 20:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 217741
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Sport
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 223 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"WAZ: Wir sind quitt und träumen weiter. Kommentar von Reinhard Schüssler"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).