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Neue Klage für sauberes Wasser: Deutsche Umwelthilfe geht gegen Untätigkeit der Bundesregierung zum Schutz des Grundwassers vor

ID: 2168148

(ots) -
- DUH klagt für sauberes Grundwasser: Bundesregierung schiebt Aktualisierung des Nationalen Nitrataktionsprogramms auf und gefährdet Wasserschutz
- Stickstoffeinsatz in der Landwirtschaft belastet Oberflächen- und Grundwasser und birgt hohe Risiken für bezahlbares, sauberes Trinkwasser und Artenschutz
- DUH fordert von künftiger Bundesregierung Überarbeitung des Programms zum Schutz unseres Wassers

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, da diese es bislang versäumt hat, das Nationale Nitrataktionsprogramm vorschriftsgemäß auf seine gewässerschützende Wirkung zu überprüfen. Die aktuellen Maßnahmen sind aus Sicht der DUH nicht ausreichend, um die Vorgabender Nitratrichtlinie umzusetzen. Mit der nun eingereichten Klage fordert die DUH von der kommenden Bundesregierung die Überprüfung und Fortschreibung des Programms, damit die Verschmutzung des Wassers mit Nitrat und Phosphor endlich beendet wird.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Deutschlandüberschreitet die Vorgaben zum Nitratgehalt im Grundwasser an 26 Prozent der Messstellen - und das, obwohl die Grenzwerte bereits seit 1991 gelten. Es ist unbegreiflich, dass die Bundesregierung die Verschmutzung unseres Wassers durch zu hohe Nitratwerte noch immer zulässt. Damit nimmt sie höhere Trinkwasserkosten und den Anstieg des Artensterbens in Kauf. Mit unserer Klage zwingen wir die kommende Bundesregierung zum Handeln, damit sie das Nitrataktionsprogramm für einen besseren Wasserschutz maßgeblich anpasst. Die neuen Umwelt- und Landwirtschaftsministerinnen und -minister müssen klare Kante zeigen und sauberes Wasser für alle sicherstellen."

Bereits im Mai 2018 hatte die DUH Klage gegen die Bundesregierung eingereicht mit der Forderung, das Nationale Nitrataktionsprogramm anzupassen, damit die durch EU-Recht vorgeschriebenen Vorgaben zum Stickstoffeintrag in die Umwelt eingehalten werden. Dieses Verfahren, in dem derzeit formale Aspekte diskutiert werden, wird im September 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Die neue Klage richtet sich ergänzend hierzu gegen das Unterlassen einer Überarbeitung des Nitrataktionsprogramms und beruft sich auf die Ergebnisse des im Juli vergangenen Jahres veröffentlichten Nitratberichts 2024.





Rechtsanwältin Dr. Caroline Douhaire, die die DUH im Verfahren vertritt:"Die EU-Nitratrichtlinie schreibt vor, dass das Nitrataktionsprogramm alle vier Jahreüberprüft und ergänzt wird, falls erforderlich. Dies ist überfällig, zumal die letzte grundlegende Anpassung des Programms im Frühjahr 2020 erfolgte. Der jüngste Nitratbericht 2024 deutet darauf hin, dass keine ausreichenden Fortschritte bei der Reduzierung der Gewässerverunreinigung durch Nährstoffe erzielt wurden und daher eine Überarbeitung des Nitrataktionsprogramms erforderlich ist."

Hintergrund:

Zu hohe Nitratwerte im Trinkwasser verursachen hohe Risiken für die menschliche Gesundheit. Im Körper können aus Nitrat Nitrite entstehen. Diese blockieren den Sauerstofftransport im Blut, was vor allem für Säuglinge gefährlich ist. Zuviel Nitrit gilt als krebserregend. Gleichzeitig schadet Nitrat der Umwelt. Ein Überschuss an Nährstoffen aus der Landwirtschaft ist ein wichtiger Grund für den Rückgang der Artenvielfalt in Deutschland. Eine Vielzahl von Studien zeigt, dass die Artenvielfalt mit zunehmender Nährstoffanreicherung abnimmt.

Um nitratbelastetes Grundwasser als Trinkwasser nutzen zu können, muss es aufwendig mit"frischem"Wasser verdünnt werden - ein Prozess, der die Wasserkosten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher stark in die Höhe treiben kann. Je höher der Anteil an nitratbelasteten Trinkwasserquellen, desto höher wird der Aufwand für die Wasserversorger.

Link:

Die Klageschrift finden Sie unter diesem Link: https://l.duh.de/p250428a

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen&Klinger
douhaire(at)geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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Datum: 28.04.2025 - 11:05 Uhr
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