InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ostern feiern - aber sicher! Rechtstipps für Mieter, Vermieter und Veranstalter

ID: 2166741

Ostern feiern - aber richtig! ?? Dieser Artikel zeigt, worauf Sie bei Osternestern, Eiersuchen&Osterfeuern achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.


(IINews) - Ostern steht für Freude, Tradition und gemeinschaftliche Aktivitäten. Ob Osternester im Treppenhaus, Ostereiersuche im Park oder Osterfeuer: Ostern macht Freude, birgt aber auch rechtliche Fallstricke. Dieser Artikel klärt auf, wie Sie Osterfeiern, Dekorationen und Veranstaltungen gesetzeskonform gestalten können - für sichere und entspannte Ostertage!

1. Gefahr im Treppenhaus - Wie das Amtsgericht Dortmund Mieter und Vermieter in die Pflicht nimmt

Ein scheinbar harmloses Osternest sorgte in Dortmund für Aufsehen. Laut Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az. 425 C 4188/12) stolperte eine Mieterinüber ein im Treppenhaus abgestelltes Osternest und verletzte sich. Das Gericht sah die Verkehrssicherungspflicht der Vermieterin verletzt und sprach der Klägerin Schmerzensgeld zu.

Was besagt die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Vermieter dazu, gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser frei von Gefahrenquellen zu halten. Mieter wiederum sind verpflichtet, keine Gegenstände abzustellen, die zur Stolperfalle werden könnten.

Praktische Konsequenzen für Vermieter

Vermieter sollten:

Regelungen zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen in Hausordnung oder Mietvertrag klar festlegen.

Regelmäßig kontrollieren und aktiv eingreifen, wenn Gegenstände wie Dekorationen, Fahrräder, Kinderwagen oder auch Schuhmatten im Treppenhaus platziert werden.

Tipps für Mieter

Verzichten Sie darauf, Dekorationen oder Gegenstände im Treppenhaus aufzustellen.

Melden Sie potenzielle Gefahrenstellen dem Vermieter unverzüglich.

2. Ostereiersuche im Park - Was ist erlaubt, was verboten?

Eine private Ostereiersuche ist für viele Familien ein Highlight. Doch wann ist dafür eine Genehmigung nötig, und was gilt es zu beachten, damit das Ostervergnügen rechtlich unbedenklich bleibt?





Privat oderöffentlich - ein entscheidender Unterschied

Für kleine, private Ostereiersuchen im engsten Familienkreis oder unter Freunden brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung. Sobald die Veranstaltung größer wird oder öffentlich beworben wird (Flyer, soziale Medien), sprechen Städte und Gemeinden oft von einer Sondernutzung. Hier istmeist eine offizielle Genehmigung notwendig.

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern

Öffentliche Bewerbung der Veranstaltung (Flyer, Internet)

Kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Grünflächenamt).

Wichtige Regeln für eine sichere Ostereiersuche

Entfernen Sie alle Dekorationen und Verpackungen nach der Veranstaltung.

Schützen Sie sensible Bereiche wie Blumenbeete und Naturschutzzonen.

Stellen Sie sicher, dass andere Parkbesucher nicht gestört oder behindert werden.

Beachten Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht und vermeiden Sie Stolperfallen.

3. Osterfeuer - Tradition genießen und Ärger vermeiden

Osterfeuer zählen zu den ältesten Bräuchen im deutschsprachigen Raum. Doch wer nicht aufpasst, riskiert empfindliche Bußgelder. Ein wichtiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 21 B 727/04) zeigt, worauf zu achten ist.

Wann ist ein Osterfeuer erlaubt?

Osterfeuer sind zulässig, wenn sie der Brauchtumspflege dienen, öffentlich zugänglich sind und von Gemeinschaften oder Vereinen organisiert werden. Eine reine Grünabfallentsorgung ist jedoch strikt verboten!

Was zählt als"Brauchtum"?

Öffentlich zugängliche Veranstaltung

Veranstalter ist ein Verein, die Gemeinde oder Kirche

Begleitende kulturelle oder traditionelle Aktivitäten (Musik, gemeinsames Essen)

Vorsicht vor verdeckter Abfallentsorgung

Ein Osterfeuer darf nicht primär der Entsorgung pflanzlicher Abfälle dienen. Behörden prüfen kritisch, ob der Brauchtumscharakter tatsächlich im Vordergrund steht.

Tipps für ein rechtssicheres Osterfeuer

Veranstalten Sie Ihr Osterfeuer gemeinsam mit Vereinen oderörtlichen Organisationen.

Melden Sie das Feuer rechtzeitig bei der zuständigen Behörde an und halten Sie alle Vorgaben ein.

Betonen Sie den Brauchtumscharakter deutlich undöffentlich.

Informieren Sie Nachbarn frühzeitig, um Beschwerden zu vermeiden.

Schichten Sie Brennmaterial erst unmittelbar vor dem Entzünden auf, um Tiere zu schützen.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Deutsche Kautionskasse war der erste Finanzdienstleister in Deutschland, der mit Moneyfix®Mietkaution sowohl Mietern als auch Vermietern eine Alternative zu Barkautionen, Bankbürgschaften und teuren Kreditlösungen angeboten hat. Moneyfix®Mietkaution bietet privaten Haushalten wie auch gewerblichen Mietern eine einfache und schnelle Lösung für mehr finanzielle Flexibilität. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich der alternativen Mietkaution bieten wir einfache, individuelle und zuverlässige Lösungen für Mieter, Vermieter, Partner und Finanzdienstleister. Und mitüber 4 Millionen Mietobjekten in Deutschland haben wir als Marktführer die höchste Akzeptanz in der Immobilienwirtschaft. Tendenz: steigend.

Moneyfix®Mietkaution - Immer schön liquide bleiben.



Leseranfragen:

Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg



drucken  als PDF  an Freund senden  Umfassende Immobilienabsicherung: Essenzielle Versicherungskonzepte für Bauherren und Eigentümer FloraPrima feiert den Muttertag: Frühbucher-Rabatt auf Blumen&Geschenke!
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 17.04.2025 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2166741
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Sili
Stadt:

Starnberg


Telefon: 08151 6575 0

Kategorie:

Vermischtes



Dieser Fachartikel wurde bisher 16 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ostern feiern - aber sicher! Rechtstipps für Mieter, Vermieter und Veranstalter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Kautionskasse AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Kautionskasse AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.264
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 44


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.