InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zahl der Leistungsminderungen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen / BA-Presseinfo Nr.17- Korrektur

ID: 2165424

(ots) - In der heute um 10 Uhr versandten Pressemitteilung zu den Leistungsminderungen war die Zahl der betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht als Durchschnittswert gekennzeichnet. Wir haben den fehlenden Passus nun ergänzt und den absoluten Wert noch hinzugefügt. Die Änderungen haben wir im Text fett markiert.


- 63,3 Prozent mehr Leistungsminderungen gegenüber 2023
- Terminversäumnisse sind häufigste Ursache von Minderungen
- Mehrheit der Leistungsberechtigten nicht von Minderungen betroffen

Die Jobcenter haben im Jahr 2024 rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insgesamt gab es zirka 185.600 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jahr 2024, die von einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren. Im Jahresdurchschnitt waren es knapp 27.400 Personen und somit 44,8 Prozent mehr als 2023.

Trotz des Anstiegs kommt weiterhin nur ein sehr kleiner Kreis von Kundinnen und Kunden mit Minderungen in Berührung. Ende Dezember 2024 waren nur 0,8 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

Meldeversäumnisse sind häufigster Grund für Leistungsminderungen

86,3 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin bei einem Träger erschienen sind. Im vergangenen Jahr entfielen zirka 318.700 Minderungen auf entsprechende Meldeversäumnisse.

Aufgrund einer verweigerten Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme sprachen die Jobcenter rund 23.400 Minderungen aus. Dabei lässt sich statistisch nicht auswerten, ob eine Person einmalig oder mehrmals ihre Mitwirkungspflicht beim Integrationsprozess verletzt hat.

Wenn eigenes Einkommen bzw. Vermögen bewusst vermindert bzw. fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten an den Tag gelegt wird, kann ebenfalls eine Leistungsminderung verhängt werden. Liegt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I vor bzw. sind die Voraussetzungen hierfür gegeben, kann die Regelleistung auch gemindert werden. In der Summe entfielen auf die genannten Punkte zirka 17.100 Leistungsminderungen im Jahr 2024.





Die Höhe der durchschnittlichen Minderung lag 2024 bei 7,8 Prozent der Leistung bzw. 62 Euro.

Die Jobcenter sehen von einer Leistungsminderung ab, wenn Betroffene einen wichtigen Grund für das Versäumnis vorweisen. Hierzu zählen z.B. Erkrankungen oder höhere Gewalt. Bei besonderen Härtefällen kann ebenfalls auf die Verhängung einer Leistungsminderung verzichtet werden.

Regelsatz kann auf 0 Euro reduziert werden

Die Höhe der Leistungsminderungen ist gestaffelt und bezieht sich immer auf den Regelbedarf. Bei einer einmaligen Minderung werden die Leistungen für einen Monat um zehn Prozent gekürzt, bei weiteren Pflichtverletzungen zwei Monate lang um 20 Prozent bzw. drei Monate lang um 30 Prozent. Die Minderungen werden aufgehoben, wenn Kundinnen und Kunden ihre Mitwirkungspflichten wieder erfüllen oder sich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, dies zu tun.

Hat das Jobcenter bereits eine Leistungsminderung ausgesprochen und nimmt die Kundin bzw. der Kunde eine zumutbare Arbeit willentlich nicht auf, ist auch eine vollständige Minderung der Regelleistung möglich.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:

Facebook (https://www.facebook.com/bundesagenturfuerarbeit) | Instagram (https://www.instagram.com/bundesagenturfuerarbeit/) | kununu | LinkedIn (https://www.linkedin.com/authwall?trk=gf&trkInfo=AQGRSgDTMIEI1gAAAXw73hKw_aBh34E5wtpEzfFenuAHuqQrPYD56LxjNOv7rOUuTAk2dTznz60KmyS0qaplaZ0XNjEKbYvWr3B6H71wQM5IMv1NnUpP7Qh2YV5UUlXm6v8tbCs=&originalReferer=&sessionRedirect=https%3A%2F%2Fwww.linkedin.com%2Fcompany%2Fbundesagentur-fuer-arbeit) | XING (https://www.xing.com/pages/bundesagentur) | YouTube (https://www.youtube.com/channel/UCAqWLJfbZCzDhBo9i4xGDtQ)

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487


Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Von Rednern und Rednerinnen - die Hall of Fame DieÖDP ist empört:     Klimageld wird den Menschen vorenthalten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.04.2025 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2165424
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Nürnberg



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 3 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zahl der Leistungsminderungen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen / BA-Presseinfo Nr.17- Korrektur"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesagentur für Arbeit (BA) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesagentur für Arbeit (BA)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.264
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 49


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.