Digitalisierung im Arbeitsschutz - Eine App für die Gefährdungsbeurteilung

(ots) - Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. Eine neue App der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hilft Kleinstbetrieben dabei, diese zu erstellen.
Arbeitsunfälle können gerade in Kleinstbetreiben existenzgefährdend sein, wenn etwa Aufträge nicht bearbeitet werden können, weil ein wichtiger Beschäftigter ausfällt. Eine wichtige Grundlage für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist die Gefährdungsbeurteilung. Um sie zu erstellen, nehmen Verantwortliche alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen unter die Lupe und analysieren potenzielle Gefahren. Im Anschluss gilt es dann, passende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte abzuleiten.
Schnell und einfach per App
"Für einen leichten Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung bietet die BG ETEM jetzt eine App speziell für Kleinstbetriebe an, in denen das Gefährdungspotenzial relativ niedrig ist", erläutert Frank Göller, Präventionsleiter der BG ETEM."Das sind zum Beispiel", so Göller,"Augenoptik- und Hörakustik-Betriebe, Änderungsschneidereien oder Copyshops."
Unternehmerinnen und Unternehmer gelangen mit wenigen Klicks zu dem Angebot, das zu ihrer aktuellen Situation passt. Im Stil eines Fragebogens leitet die Anwendung in drei Teilen durch die Gefährdungsbeurteilung: Von der Arbeitsschutzorganisation über grundlegende und allgemeine Aspekte bis zum Thema"Büro- und Bildschirmarbeit".
Die App der BG ETEM gibt es nicht in den App-Stores. Wer sie nutzen möchte, gibt http://gbstart.bgetem.de in seinem Browser ein. Auf dem Smartphone kann sie zum Home-Bildschirm hinzugefügt werden und kann dann wie eine normale App bedient werden. Sie kann aber ebenso gut auch auf dem PC genutzt werden.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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Datum: 09.04.2025 - 09:10 Uhr
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