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Erbengemeinschaft: Chance oder Konflikt?

ID: 2164636

Rechtsanwalt Helmut Kirchhof klärt in dem Interviewüber die Probleme die in Erbengemeinschaften Auftreten können auf und gibt wertvolle Tipps zur Vermeidung von Streit.


(IINews) - Redaktion:
Herzlich willkommen! Heute sprechen wirüber ein Thema, das viele Menschen früher oder später betrifft: die Erbengemeinschaft. Unser Gast ist Herr Helmut Kirchhoff aus Berlin, der sich als Anwalt seit Jahren mit dem Thema Erbrecht befasst. Schön, dass Sie da sind.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich, heute über dieses wichtige Thema aufzuklären.
Redaktion:
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof, was versteht man eigentlich unter einer Erbengemeinschaft?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben– etwa nach dem Tod eines Elternteils oder eines anderen Verwandten. In diesem Fall bilden alle Miterben zusammen eine Gemeinschaft und verwalten den Nachlass gemeinsam, bis er aufgeteilt wird.
Redaktion:
Was bedeutet das in der Praxis– was dürfen Miterben alleine entscheiden und was nicht?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Grundsätzlich gilt: Einzelne Miterben dürfen nichts allein entscheiden, wenn es um den Nachlass geht. Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden – zum Beispiel, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Es sei denn, im Testament wurde etwas anderes geregelt.
Redaktion:
Heißt das also auch, dass Schulden grundsätzlich die Erbengemeinschaft betreffen aber nicht die einzelnen Erben?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Leider nicht, denn alle Miterben haften gemeinsam für die Schulden des Erblassers – und zwar mit ihrem gesamten eigenen Vermögen (nicht nur mit dem Anteil am Erbe). Der Gläubiger von einem der Miterben den Ausgleich der Schulden verlangen.
Schulden sind generell ein Problem, denn die Erbengemeinschaft darf das Vermögen nicht einfach aufteilen, solange die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, Steuern etc.) nicht geklärt oder beglichen sind. Aus diesem Grund sind Schulden ein großer Streitpunkt unter den Miterben.
•Wer bezahlt was?




•Wer haftet zuerst?
•Was passiert mit belasteten Immobilien?

Redaktion:
Gibt es häufig Konflikte innerhalb von Erbengemeinschaften?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:

Ja, leider sehr häufig. Dabei geht es oft eher emotionale Themen, statt um Sachthemen. In er Regel gibt es verbitterten Streit um unterbare Gegenstände, selbst wenn diese nur einen geringen materiellen Wert haben. Auch die Verwaltung von Immobilien und deren Verkauf ist konfliktbeladen.
Redaktion:
Was sind nach Ihrer Erfahrung die häufigsten Ursachen für den Streit?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Leider gibt es oft weder ein klar formuliertes Testament noch einen Erbvertrag. Aber der Erblasser hat zu Lebzeiten verschiedenen Erben nahezu identische Versprechen gemacht oder die Miterben versuchen zu erraten was dessen Willen war. Manchmal empfinden Erben aber auch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge als ungerecht.
Redaktion:
Wie kann man Konflikte vermeiden?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Nach dem Erbfall ist es wichtig, einen neutralen Nachlassverwalter oder einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Ich rate zu dem Schritt, bevor es zu Auseinandersetzungen kommt. Eine zerstrittene Erbengemeinschaft wird sich nicht auf einen Nachlassverwalter einigen können.
Redaktion:
Was ist, wenn einer der Miterben„blockiert“ und nichts unterschreibt?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg über das Gericht. In manchen Fällen kommt es sogar zur sogenannten Teilungsversteigerung. Dieser rechtlich zulässige Ausweg ist meist nicht im Sinne der Erben, da er den Wert des Nachlasses schnälert.
Redaktion:
Ist es daher sinnvoll eine Erbengemeinschaft schnell aufzulösen?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Nein, wenn sich die Erben gut verstehen und gemeinsam Entscheidungen treffen können, kann die Erbengemeinschaft eine faire und flexible Lösung sein. Sie können gemeinsam planen, wie sie beispielsweise mit einer Immobilie verfahren wollen.
Redaktion:
Ihr abschließender Tipp?
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Jeder Miterbe sollte versuchen seine Emotionen weitgehend aus der Auseinandersetzung herauszuhalten. Es ist sinnvoll sich ausschließlich auf die rechtliche Seite zu besinnen.
Redaktion:
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Helmut Kirchhof.
Rechtsanwalt Helmut Kirchhof:
Sehr gern– danke Ihnen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Helmut Kirchhof
Alt Friedrichsfelde 2
10315 Berlin Lichtenberg

Kontakt
E-Mail: info(at)anwaltskanzlei-erbrecht-berlin.de
Tel: +49 / 030 / 522 48 12
Fax: +49 / 030 / 522 48 13



Leseranfragen:

Roswitha Gladel



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



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Bereitgestellt von Benutzer: RGladel
Datum: 08.04.2025 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2164636
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roswitha Gladel
Stadt:

Sigmaringen


Telefon: 01718839554

Kategorie:


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.01.2025

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Redaktion: Guten Tag, Herr Kirchhof. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Können Sie zunächst für einen Laien verständlich erklären, um was es beim Pflichtteil geht.Rechtsanwalt Kirchhof: Gerne, der Gesetzgeber hat d ...

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