Bundesarchitektenkammer und Baugewerbe zum Sondervermögen: Mittelstandsfreundliche Losvergabe am Bau beibehalten / Verzögerungen vermeiden, Wertschöpfung in Deutschland sichern

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung
Die geplanten Investitionen in die deutsche Infrastruktur erfordern stabile Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die öffentliche Hand. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) unterstreichen, dass das bewährte Vergaberecht mit dem Vorrang der Losvergabe hierfür den richtigen Rahmen bietet: Es ist praxistauglich und es sichert Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wertschöpfung vor Ort.
Zentrales Mittel zur Förderung des Mittelstands ist die Fach- und Teillosvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB), die Planern und den kleinen und mittleren Bauunternehmen den direkten Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht. Sie sorgt für fairen Wettbewerb und wirtschaftliche Preise, ohne unnötige Verzögerungen zu verursachen.
BAK und ZDB lehnen daher eine Aufweichung der mittelstandsfreundlichen Losvergabe entschieden ab. Gegen eine Reform des deutschen Vergaberechts zum jetzigen Zeitpunkt spricht außerdem, dass die EU bereits eine Überarbeitung der europäischen Vergaberichtlinien eingeleitet hat. Parallel hierzulande eine Reform des Vergaberechts anzustoßen, kurz bevor es auf der Grundlage neuer europäischer Vorgaben ohnehin überarbeitet werden muss, ist kontraproduktiv und wird zu jahrelanger Unsicherheit führen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
"Wir fordern, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt. Sie betrifft alle planenden Berufe und zahllose kleine und mittlere Betriebe. Ziel muss eine mittelstandsfreundliche Aufteilung von Aufträgen sein, um die Dominanz großer Unternehmen zu verhindern. Denn nur so sichern wir Vielfalt, Qualität und Innovationskraft in unserer Branche, was letztendlich zu einer nachhaltigeren und ausgewogeneren Entwicklung führen wird. Wir sehen und begrüßen Entwicklungen auf europäischer Ebene, den Losgrundsatz eher zu stärken als zu schwächen. Dies sollte nicht durch einen nationalen Alleingang konterkariert werden."
Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Öffentliche Aufträge aus Sondervermögen müssen die heimische Wertschöpfung stärken, nicht die Bilanzen ausländischer Baukonzerne. Derzeit treiben große Infrastrukturprojekte beim Trassenbau und Schienenausbau die Baukonjunktur, während kleine und mittlere baugewerbliche Unternehmen, die für Kommunen arbeiten, unter Auftragsmangel leiden - ein Grund für den Anstieg der Tiefbauinsolvenzen im vergangenen Jahr. Noch größere Vergabepakete oder ÖPP-Projekte würden den Mittelstand weiter ausschließen. Ein breiter Wettbewerb beschleunigt nicht nur die Umsetzung, sondern sorgt auch für einen effizienten Einsatz von Steuermitteln."
Eine mittelstandsfreundliche Vergabe ist für die fast 200.000 Architektinnen und Architekten, Stadtplaner und Ingenieure ebenso unverzichtbar wie für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen der Bauwirtschaft und des Handwerks.
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe(at)zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.04.2025 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2163125
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundesarchitektenkammer und Baugewerbe zum Sondervermögen: Mittelstandsfreundliche Losvergabe am Bau beibehalten / Verzögerungen vermeiden, Wertschöpfung in Deutschland sichern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).