„85 Prozent der Glocken in Deutschland sind Kirchenglocken“/ Kirchen freuen sichüber Würdigung von Glockenguss-Tradition und Glockenmusik als Immaterielles Kulturerbe

(ots) - Am vergangenen Mittwoch (26. März 2025) wurden „Glockenguss und Glockenmusik“ zusammen mit 17 weiteren kulturbedeutsamen Traditionen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
„Diese Entscheidung darf ganz wesentlich auch als Würdigung der Kirchen aufgefasst werden“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg), „denn 85 Prozent der Glocken in Deutschland sind Kirchenglocken, wurden im Auftrag der Kirche hergestellt und von ihren Gläubigen finanziert und sie werden tagein tagaus zu kirchlichen Anlässen geläutet. Von ihrem edlen Klang profitieren alle – weit über die Kirche hinaus. Das ist eine Verbindung von Kultur und Kultus in Idealform!“
Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg), Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), erklärte: „Der Klang der Kirchenglocken ist uns so vertraut wie das Geräusch des eigenen Atems. Und dass diese wunderbaren ‚Musikinstrumente‘ seit tausend Jahren kunsthandwerklich auf dieselbe traditionelle Art noch immer im Lehmformverfahren aus Bronze hergestellt werden, das ist wirklich eine einzigartige kulturelle Leistung. Heute ist ein schöner Anlass, den Glockengießerinnen und Glockengießern dafür ein herzliches Dankeschön zu sagen!“
Das„Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ der UNESCO hat Schutz und Erhaltung des „dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes“ zum Ziel. Der Klang der Kirchenglocken entspricht dem, was die UNESCO als immaterielles Kulturerbe geschützt underhalten wissen will: Er ist ein textloser und damit für Menschen aller Sprachen, Kulturen und Religionen anschlussfähiger Naturton-Klang, erzeugt durch das Artefakt hochkultureller handwerklicher Tradition. Er ist Kultur im umfassendsten Sinne: ein Teil allgemeine Lebensgestaltung (Uhrenschlag), ein Teil Friedensarbeit (Friedensglocken z. B. in St. Anna Köln-Neuehrenfeld oder in der Christuskirche Karlsruhe), ein Teil Brauchtum (z. B. Totensonntagsgeläut), ein Teil Kunst (Carillon-Spiel), ein Teil kollektives kulturelles Gedächtnis (z. B. Glockengeläut zum Jahrestag des Mauerfalls) und ein Teil Religion (Einladung zum Gottesdienst sowie Markierung wichtiger liturgischer Momente).
Stand heute gibt es in Deutschland mehr als 90.000 Kirchenglocken, die im Turm hängen und regelmäßig geläutet werden. 85 Prozent von ihnen wurden im Lehmformverfahren, wie es von Friedrich Schiller beschrieben wird, hergestellt. Die Lullusglocke der Reichsabtei Hersfeld ist die älteste intakte Gussglocke Deutschlands. Das heute unverändert angewandte Lehmformverfahren wurde im 12. Jahrhundert entwickelt. Der Höhepunkt in Guss und Klang wurde in der Spätgotik erreicht. Die beiden Weltkriege vernichteten durch Einschmelzen und Bombeneinwirkung mehr als 80.000 Kirchenglocken.
Hintergrund:
Auf Empfehlung des Fachkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission entscheiden die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im zweijährigen Turnus über Neuaufnahmen in das Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“. Antragsteller für die Aufnahme von „Glockenguss und Glockenmusik“ war federführend der Beratungsausschuss für das deutsche Glockenwesen (BA), flankiert durch das Westfälische Glockenmuseum Gescher und die Deutsche Glockenspielvereinigung e.V. Der Beratungsausschuss wurde 1951 gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD gegründet.
Hannover, 29. März 2025
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
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