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First Mining erhält letzte Zahlung in Höhe von 5 Millionen US$ von First Majestic in Verbindung mit dem Silber-Stream für das Goldprojekt Springpole

ID: 2162050

(PresseBox) - First Mining Gold Corp. („First Mining“ oder das „Unternehmen“) (TSX: FF) (OTCQX: FFMGF) (FRANKFURT: FMG) gibt bekannt, dass das Unternehmen von First Majestic Silver Corp. („First Majestic“) die letzte Zahlung in Höhe von 5 Millionen US$ im Zusammenhang mit dem Silber-Stream erhalten hat, den First Majestic für das Goldprojekt Springpole („Projekt Springpole“) von First Mining im Nordwesten von Ontario hält. Am 10. Juni 2020 schlossen First Mining, Gold Canyon Resources Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von First Mining, die Eigentümer des Projekts Springpole ist, und First Majestic eine Silberkaufvereinbarung (die „Silberkaufvereinbarung“) ab, welcher zufolge First Majestic im Austausch gegen bestimmte Bar- und Aktienzahlungen einen Stream für die Silberproduktion aus dem Projekt Springpole erhält. Am 13. März 2025 vereinbarten die Parteien eine Änderung zur Silberkaufvereinbarung (die „Änderungsvereinbarung“), um die Bedingungen der von First Majestic im Rahmen der Silberkaufvereinbarung zu leistenden Abschlusszahlung (die „Tranche-3-Zahlung“) dahingehend zu ändern, dass die Tranche-3-Zahlung in Höhe von 5 Millionen US$ in bar erfolgt und bis zum 31. März 2025 zu entrichten ist.

Als Gegenleistung für die Änderung der Tranche-3-Zahlung hat First Mining die Bedingungen der Stammaktienkaufwarrants (die „Warrants“) geändert, die am 2. Juli 2020 gemäß den Bedingungen der Silberkaufvereinbarung an First Majestic begeben wurden. Die 32.050.228 Warrants, die an First Majesticausgegeben wurden, hatten einen Ausübungspreis von 0,374 $ pro Warrant und sollten am 2. Juli 2025 verfallen. Gemäß der Änderungsvereinbarung wurde der Ausübungspreis der Warrants auf 0,20 $ geändert und das Verfalldatum auf den 31. März 2028 verlängert. Sollte der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an der Toronto Stock Exchange („TSX“) an 45 aufeinanderfolgenden Handelstagen 0,30 $ oder mehr betragen, kann First Mining außerdem das Verfallsdatum der Warrants auf den Tag vorverlegen, der 30 Tage nach der Veröffentlichung einer Pressemeldung liegt, in der der beschleunigte Verfall angekündigt wird. Die geänderten Bedingungen der Warrants wurden von der TSX genehmigt; alle anderen Bedingungen der Warrants bleiben unverändert. Keine der verlängerten Warrants befinden sich im Besitz von Insidern des Unternehmens.





Über First Mining Gold Corp.

First Mining ist ein Golderschließungsunternehmen, das zwei der größten Goldprojekte in Kanada weiterentwickelt: das Goldprojekt Springpole im Nordwesten von Ontario, wo wir mit einer Machbarkeitsstudie begonnen haben und Genehmigungsaktivitäten mit der Einreichung einer endgültigen Umweltverträglichkeitserklärung/Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt im November 2024 im Gange sind, sowie das Goldprojekt Duparquet, ein Erschließungsprojekt im PEA-Stadium, das sich bei der Verwerfungszone Destor-Porcupine in der produktiven Region Abitibi befindet. First Mining besitzt auch das Goldprojekt Cameron in Ontario sowie ein Portfolio an Beteiligungen an Goldprojekten, einschließlich des Goldprojekts Pickle Crow (das in Partnerschaft mit Firefly Metals Ltd. weiterentwickelt wird) und das Goldprojekt Hope Brook (das im Rahmen einer Partnerschaft mit Big Ridge Gold Corp. weiterentwickelt wird).

First Mining wurde 2015 von Herrn Keith Neumeyer, Founding President und CEO von First Majestic Silver Corp., gegründet.

FÜR FIRST MINING GOLD CORP.

Daniel W. Wilton

Chief Executive Officer&Direktor

Weitere Informationen erhalten Sieüber:

Gebührenfreie Rufnummer: 1 844 306 8827  E-Mail: info(at)firstmininggold.com

Paul Morris  Direktor, Investor Relations  E-Mail: paul(at)firstmininggold.com

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet), die im Einklang mit den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen - einschließlich dem United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 - stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemeldung gültig. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Datum dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie „erwartet“, „sieht voraus“, „glaubt“, „plant“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „sieht vor“, „möglich“, „eventuell“, „Strategie“, „Ziele“, „Möglichkeiten“, „Chancen“, „gezielt“, „voranbringen“, „Nachweisen““ oder Variationen davon kenntlich gemacht oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse auftreten oder erreicht werden „können“, „könnten“, „würden“ oder „werden“, oder die Verneinung eines dieser Begriffe und ähnlicher Ausdrücke.

Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen in Bezug auf die geplante Verlängerung des Verfallsdatums der Warrants, beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen und spiegeln aktuelle Schätzungen, Prognosen, Erwartungen oder Überzeugungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen des Unternehmens oder seinen Beratern sowie auf verschiedenen Annahmen, die von diesen getroffen wurden, und auf Informationen, die ihnen derzeit zur Verfügung stehen. Es kann nicht garantiertwerden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen werden, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten unterscheiden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen zum Zeitpunkt der Äußerung wider und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den jeweiligen Parteien als vernünftig erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele sowohl bekannte als auch unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizitausgedrückt werden oder können, und die Parteien haben Annahmen und Erwartungen aufgestellt, die auf vielen dieser Faktoren beruhen oder sich auf diese beziehen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: dass das Geschäft, die Betriebstätigkeit und die Finanzlage des Unternehmens möglicherweise durch den Ausbruch von Epidemien, Pandemien und anderen Gesundheitskrisen bzw. durch Reaktionen von staatlichen und privaten Akteuren auf solche Ausbrüche wesentlich beeinträchtigt werden könnten; Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter infolge des Ausbruchs von Epidemien, Pandemien oder anderen Gesundheitskrisen, die zu einer Verlangsamung oder vorübergehenden Einstellung des Betriebs auf einigen oder allen Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens sowie im Hauptsitz führen können; Schwankungen auf den Devisenmärkten (wie etwa des kanadischen Dollars gegenüber dem US-Dollar); Änderungen der nationalen und lokalen Regierung, der Gesetzgebung, der Besteuerung, der Kontrollen, der Vorschriften und der politischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit dem Geschäft der Mineralexploration, der Erschließung und des Bergbaus (einschließlich Umweltgefahren, Industrieunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druck, Einstürze und Überschwemmungen); das Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die dem Bergbau Beschränkungenauferlegen können; Arbeitnehmerbeziehungen; Beziehungen zu und Ansprüche von lokalen Gemeinden, indigenen Bevölkerungsgruppen und anderen Interessengruppen; Verfügbarkeit und steigende Kosten im Zusammenhang mit Bergbauinputs und Arbeitskräften; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; Eigentumsrechte an Konzessionsgebieten. sowie die zusätzlichen Risiken, die im Jahresinformationsformular des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr beschrieben sind, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden im Rahmen des SEDAR-Profils des Unternehmens unter www.sedarplus.ca eingereicht wurde, sowie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 40-F, der bei der SEC auf EDGAR eingereicht wurde.

First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und unsere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und unsere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlichvorgeschrieben ist.

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Datum: 28.03.2025 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Barbara Bauer
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Vancouver, Kanada


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Finanzen



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