InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr?

ID: 2161973

ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zum 1. April


(IINews) - Der Mieter trägt die Kosten für einen Fehlalarm wegen Schmorgeruch?!

Wenn es in der Wohnung nach verbranntem Kunststoff riecht, und das auch noch in der Nähe des Verteilerkastens, ist das nicht lustig! Und genau deshalb informierte ein verunsicherter Mieter seinen Vermieter, der einen Elektriker bestellte. Doch der Fachmann konnte keine Auffälligkeit entdecken und zog wieder ab. Die Rechnung von 130 Euro muss der Mieter zahlen, war der Handwerker doch ganz umsonst gekommen.



Wahr oder unwahr? Unwahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Mieter, die einen Verdachtsfall melden, keine Sorge um die Rechnung machen müssen. Denn schließlich hatte sich der beunruhigte Mann ja keinen Scherz erlaubt, sondern er hatte reale Angst vor einem Wohnungsbrand und wollte daher auf Nummer sicher gehen. Die Rechnung musste also der Vermieter übernehmen (Amtsgericht Berlin-Köpenick, Az.: 14 C 284/23).





Beim Trampolinspringen darf man nichtüber den Zaun schauen?!

Mit einem guten Trampolin in Nachbars Garten schützt kein noch so hoher Zaun vor neugierigen Blicken der Trampolin-Hüpfer. Mehrere Meter Höhe? Ein Kinderspiel. Das musste auch ein Nachbar leidvoll erfahren, der sich den akrobatischen Einblicken seiner hüpfenden Nachbarskinder ausgesetzt fühlte. Der Familie musste das Trampolin abschaffen.



Wahr oder unwahr? Unwahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Kurz-über-den-Zaun-Gucken keinen Rechtsverstoß darstellt und Trampolinspringen durchaus sozialadäquat ist. Dementsprechend weigerte sich der Nachbar auch, seinen Kindern das Trampolinspringen zu untersagen oder gar das Spielgerät abzuschaffen. Als der Fall vor Gericht landete, wollten auch die Richter keine Verletzung der Privatsphäre durch die hüpfenden Kinder erkennen. Allerdings forderten sie den Trampolinbesitzer auf, das Hüpfgerät zu versetzen, weil der vorgeschriebene Abstand zur nachbarlichen Grenze nicht eingehalten wurde. Und dieser liegt in diesem Fall bei mindestens 1,80 Metern (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 5 U 140/23).









Auch Minischweine sind eine Belästigung?!

Ein Ehepaar hielt seit 2022 Minischweine in seinem Garten, was bei den Nachbarn auf Unverständnis stieß, weil die Schweinchen nicht nur müffelten, sondern auch gehörig quiekten. Nach vielen Beschwerden forderte die Stadt das Ehepaar auf, ihre schweinischen Mitbewohner abzuschaffen. Auch wenn das Veterinäramt die Haltung als artgerecht bestätigte, betrachtete das Gerichtdie Tierchen als ungewöhnlich und störend für ein Wohngebiet. Am Ende musste sich das Paar von den Minischweinen trennen.



Wahr oder unwahr? Wahr! Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz des Zusatzes"Mini"die beiden Vierbeiner Schweine bleiben, von denen entsprechende Geräusch- und Geruchsbelästigungen ausgehen - in einem Wohngebiet sind sie daher tabu (Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 427/24.NW).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Arbeitsmarkt im März 2025 - Verhalten einsetzende Frühjahrsbelebung // BA-Pressinfo Nr. 14
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.03.2025 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2161973
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 8 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Welcome to England - allerdings nur mit Erlaubnis ...

Der Brexit hatte es bereits vor einigen Jahren etwas komplizierter gemacht, nach Großbritannien zu reisen: Seit Herbst 2021 reicht für einen Besuch auf der Insel nicht mehr der Personalausweis, sondern ein Reisepass muss vorgelegt werden. Nun wird ...

Sommerzeit: Wer zahlt für die verlorene Stunde? ...

Am Sonntag, den 30. März 2025, ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde vorgedreht wird. Anders gesagt: Die Nacht ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Fehlende Rufnummer schadet nicht +++Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lic ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.264
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.