InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 2161423

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick


(IINews) - +++ Fehlende Rufnummer schadet nicht +++

Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des BGH.





+++ Kein Bleiberecht nach Trennung +++

Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, in diesen vier Wänden wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es laut ARAG Experten das Landgericht Kempten entschieden; das Oberlandesgericht München hat jetzt die Berufung verworfen (Az.: 14 U 4036/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des OLG München.





+++ Entschädigung auch bei geschenkter Reise +++

Laut dem Europäischen Gerichtshof können Pauschalreisende die Ausgleichszahlungen für einen verspäteten Flug verlangen, auch wenn sie ihn nicht selbst bezahlt haben. Nach Angaben der ARAG Experten genügt die Bordkarte als Nachweis (Az.: C-20/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des EuGH.





+++ Neuerungen bei der Führerscheinprüfung ab April +++

Alle Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. April ablegen, werden nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 60 Fragen, die überarbeitet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Erstmals wird es laut ARAG Experten Multiple-Choice-Aufgaben geben, die mit Bildern beantwortet werden müssen. Die Änderungen im Fragenkatalog für die Theorieprüfung ziehen sich durch alle Klassen. Diese Anpassung an neue Verkehrsregeln und technische Entwicklungen wird zwei Mal jährlich im April und Oktober vorgenommen.







Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  US-Dienste im Griff von Trump-Behörden? Warum digitale Souveränität für Unternehmen so wichtig ist Weiblichkeit neu denken - Fiona A. Grunzke auf dem Founder Summit 2025
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.03.2025 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2161423
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 17 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Welcome to England - allerdings nur mit Erlaubnis ...

Der Brexit hatte es bereits vor einigen Jahren etwas komplizierter gemacht, nach Großbritannien zu reisen: Seit Herbst 2021 reicht für einen Besuch auf der Insel nicht mehr der Personalausweis, sondern ein Reisepass muss vorgelegt werden. Nun wird ...

ARAG Verbrauchertipps: wahr oder unwahr? ...

Der Mieter trägt die Kosten für einen Fehlalarm wegen Schmorgeruch?!Wenn es in der Wohnung nach verbranntem Kunststoff riecht, und das auch noch in der Nähe des Verteilerkastens, ist das nicht lustig! Und genau deshalb informierte ein verunsichert ...

Sommerzeit: Wer zahlt für die verlorene Stunde? ...

Am Sonntag, den 30. März 2025, ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde vorgedreht wird. Anders gesagt: Die Nacht ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.264
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 61


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.