Mutmaßlicher Todespfleger von Würselen räumt in Verhör ein, Patienten ohneärztliche Anordnung sedierende Medikamente verabreicht zu haben

(ots) - Mutmaßlicher Todespfleger von Würselen räumt in Verhör ein, Patienten ohne ärztliche Anordnung sedierende Medikamente verabreicht zu haben - Taten durch falsche Einträge im Betäubungsmittel-Buch verschleiert - Angeklagter abhängig von starkem Schlafmittel
Der angeklagte Pfleger, der in einer Klinik in Würselen neun Patienten totgespritzt und 34 Mordanschläge begangen haben soll, hat in einem Verhör zugegeben, ohne Verordnungen der zuständigen Ärzte die Medikamente verabreicht zu haben. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die der"Kölner Stadt-Anzeiger"einsehen konnte. So bekundete der 44-jährige Krankenpfleger in einem abgehörten Telefonat mit seinem Bruder, dass ihm das Schicksal der Patienten gleich sei. In seiner Vernehmung am 26 Juni 2024 gab sich der Beschuldigte als Bauernopfer. Eigentlich hätte er für seine Arbeit ein Bundesverdienstkreuz verdient. So gab er zu, die Spritzen selbst verabreicht zu haben, und zwar ohne die nötige ärztliche Anordnung.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte den Patienten unter anderem das Beruhigungsmedikament"Midazolam"gespritzt haben. Ein Mittel, das auch bei Narkosen eingesetzt wird. Allein in zwei Nächten soll der Tatverdächtige 18 Ampullen verbraucht haben. Ferner soll der Pfleger den Nachforschungen zufolge Morphium sowie in einigen Fällen ein nicht genehmigtes Diabetesmittel injiziert haben.
Um den Gebrauch zu verschleiern, soll der Angeklagte im Betäubungsmittel-Buch die benutzten Arzneien als abgelaufen ausgetragen haben. Üblicherweise müssen diese Mittel dem zuständigen Apotheker zur Vernichtung zurückgeben werden. Das aber sei hier nicht erfolgt, heißt es in den Ermittlungsakten.
Ebenfalls stellte sich bei den Nachforschungen heraus, dass der Angeklagte eine Zeit lang offenbar unter seelischen Problemen litt. Schlafstörungen plagten ihn so sehr, dass er das Medikament"Zopiclon"einnahm. Der Pfleger wurde abhängig von dem Stoff und musste einen Entzug hinter sich bringen. Kaum genesen, durfte er wieder im Gesundheitsbetrieb arbeiten.
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Datum: 18.03.2025 - 18:59 Uhr
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