Beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2025: +12,1 % zum Vorjahresmonat / Jahr 2024: 22,4 % mehr Unternehmens- und 6,5 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Jahr 2023

(ots) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2025 um 12,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
22,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2024 als im Jahr 2023
Für das Jahr 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 21 812 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,4 % mehr als im Jahr 2023, als die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits um 22,1 % gegenüber 2022 gestiegen war. Die Zuwächse in diesen beiden Jahren dürften neben der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage auf Nachholeffekte gegenüber dem Corona-Zeitraum zurückzuführen sein. So war einerseits von März 2020 bis Mai 2021 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ganz oder teilweise ausgesetzt, andererseits wurdenUnternehmen mit sogenannten Corona-Hilfen unterstützt, die nun unter Umständen in Teilen zurückbezahlt werden müssen. Deutlich höher als im Jahr 2024 hatte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zuletzt im Jahr 2015 mit 23 101 Fällen gelegen. Während der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sogar auf 32 687 Fälle gestiegen.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 58,1 Milliarden Euro. 2023 hatten die Forderungen bei rund 26,6 Milliarden Euro gelegen. Der hohe Anstieg im Vorjahresvergleich ist auch auf"Großinsolvenzen"mit einer Forderungssumme von 25 Millionen Euro und mehr zurückzuführen: Im Jahr 2024 wurden 314 solcher Fälle und damit mehr als doppelt so viele (+127,5 %) registriert als im Jahr 2023.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Jahr 2024 in Deutschland insgesamt 63,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 121,8 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 95,3 Insolvenzen sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 92,5 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
6,5 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2024 als im Jahr 2023
Im Jahr 2024 gab es 71 207 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,5 % gegenüber dem Jahr 2023.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Februar 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellenDaten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einerKapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich"Methoden"auf der Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
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Datum: 14.03.2025 - 08:00 Uhr
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