Ist Buchweizen als Allergen in Ihrem Produkt enthalten-
Um möglichst geringe Mengen an Buchweizen sicher nachweisen zu können, wurde bei der lifeprint–a Tentamus company - ein hochsensitiver Real-Time PCR-Nachweis einer Chloroplasten-Sequenz entwickelt, der hochspezifisch für Buchweizen ist.

(PresseBox) - Buchweizen als glutenfreie Getreide-Alternative ist in den vergangenen Jahren zunehmend beliebter geworden und ist auch bekannt für seine vielfältigen gesundheitlichen Vorteile, wie z.B. hochwertigere Inhaltsstoffe als herkömmliche Getreide.
Trotz seiner zahlreichen gesundheitlichen Vorteile weist er jedoch auch in hohes allergenes Potenzial auf, das von leichten Symptomen wie Juckreiz, Hautausschlag und Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu schweren, lebensbedrohlichen Anaphylaxien reicht.
Buchweizenallergien treten insbesondere in Asien häufig auf, da Buchweizen dort ein weit verbreitetes Nahrungsmittel ist. Bei einer Latex- oder Kokosnuss-Allergie kann sich u.a. eine Kreuzallergie zu Buchweizen entwickeln. Buchweizen kann nicht nur durch den Verzehr, sondern auch durch das Einatmen von Buchweizenmehl allergische Reaktionen hervorrufen.
Die Prävalenz der Buchweizenallergie hat in den letzten Jahren zugenommen, was die Notwendigkeit zuverlässiger Nachweismethoden unterstreicht. Buchweizen gehört zur Familie der Knöterichgewächse und der Gattung Fagopyrum. Am häufigsten werden der Gewöhnliche Buchweizen (Fagopyrum esculentum) und der Tatarische Buchweizen (Fagopyrum tataricum) genutzt.
Um möglichst geringe Mengen an Buchweizen sicher nachweisen zu können, wurde bei der lifeprint GmbH, einem Unternehmen der Tentamus Group, mit Sitz in Illertissen, ein hochsensitiver Real-Time PCR-Nachweis einer Chloroplasten-Sequenz entwickelt, der hochspezifisch für Buchweizen ist. Beide derwirtschaftlich relevanten Arten werden sicher erfasst.
Der Nachweis ist nicht nur wichtig in Produktionsumgebungen, in denen Kreuzkontaminationen vermieden werden müssen, um betroffene Verbraucher möglichst gut schützen zu können, sondern auch für Exporte in Länder, in denen Buchweizen als Allergen deklariert werden muss.
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Datum: 13.03.2025 - 11:00 Uhr
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