Meilenstein in der Digitalisierung des europäischen Gesundheitswesens

(ots) - Meilenstein in der Digitalisierung des europäischen Gesundheitswesens / Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ermöglicht Forschung und datenbasierte Gesundheitspolitik auf neuem Niveau
Mit der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) wurde heute eine Gesetzgebung veröffentlicht, die sich als Meilenstein der Weiterentwicklung des europäischen Gesundheitswesens erweisen kann. Das gilt insbesondere für die Bestimmungen zur europaweit vereinheitlichten Erfassung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Außerdem erweitert die Verordnung die Zugriffsmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten auf ihre Gesundheitsdaten in allen EU-Staaten und unterstützt damit die Möglichkeit, überall innerhalb der EU leben und arbeiten zu können.
Der EHDS ermöglicht Forschenden und politischen Entscheidungsträgern den Zugang zu anonymisierten und sicheren Gesundheitsdaten. Derzeit variiert der Digitalisierungsgrad von Gesundheitsdaten innerhalb der EU, was den grenzüberschreitenden Datenaustausch stark erschwert. Durch das Inkrafttreten werdenalle Systeme elektronischer Gesundheitsakten verpflichtet, den Spezifikationen des europäischen Formats für den Austausch ebendieser Dokumente zu entsprechen, um eine EU-weite Interoperabilität zu ermöglichen.
Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, begrüßt die neue Verordnung:"Mit der Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum ist die Basis für eine echte Digitalisierung des europäischen Gesundheitswesens gelegt. Jetzt kommt es darauf an, dass Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten die neuen Möglichkeiten nutzen und die digitale Infrastruktur massiv ausbauen. Denn ohne Investitionen in die Digitalisierung bleibt die Interoperabilität eine Vision, statt jemals gelebte Realität werden zu können."
Pharma Deutschland spricht sich für eine Ausweitung der Digitalisierung aus. Die Nutzung von Gesundheitsdaten kann nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch Bürokratiekosten im Gesundheitswesen eindämmen. Auch die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten - die Wiederverwendung bestimmter Daten für Forschungs- undInnovationszwecke unter strengen Bedingungen - hat großes Potenzial und kann Europas Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken und kommt vor allem auch den europäischen Patientinnen und Patienten zugutekommen.
Die EHDS-Verordnung tritt am 26. März 2025 in Kraft wird schrittweise anwendbar. Der wichtigste Meilenstein wird im Jahr 2029 erreicht: Dann beginnt die Anwendung der Regeln zur Sekundärnutzung für die meisten Datenkategorien. 2031 wird die EHDS auf weitere Datenkategorien wie Genomdaten ausgeweitet.
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Datum: 05.03.2025 - 14:08 Uhr
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