InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Apothekerkammer Nordrhein begrüßt EuGH-Entscheidung und blickt nach Karlsruhe

ID: 2155348

(ots) - Patientensicherheit steht an erster Stelle - Arzneimittel bleiben eine besondere Ware

Verkaufsfördernde Maßnahmen für rezeptpflichtige Arzneimittel können verboten werden, wenn es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt. Insoweit folgte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute der Ansicht der Apothekerkammer Nordrhein - und stärkte aus Sicht der Kammerden Verbraucherschutz."Medikamente sind eine besondere Ware. Falsch oder imÜbermaß angewendet, können sie gefährlich werden. Das haben die Luxemburger Richter genauso gesehen und der Praxis ausländischer Arzneimittel-Versender einen Riegel vorgeschoben, mit Boni und Gutscheinen zu arbeiten, durch die Verbraucher zum Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel motiviert werden sollen", so Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer und der Apothekerkammer Nordrhein in einer ersten Bewertung der Entscheidung."Das ist ein sehr guter Tag für die Apotheke vor Ort, die unserer Ansicht nach allein Garant für eine ordentliche Arzneimittelversorgung ist."

"Der EuGH setzt damit den bereits in seiner Entscheidung EUROAPTIEKA eingeschlagenen Weg fort, sämtlichen Maßnahmen zu begegnen, die einen Fehl- und Mehrgebrauch von Arzneimitteln im Bereich der Selbstmedikation fördern können", ergänzt Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, die die AKNR vor dem EuGH vertreten hatte.

Mit der heutigen Entscheidung wurde das Urteil in Sachen"Deutsche Parkinson"weiter relativiert. Damals urteilten die Richter, dass die deutsche Arzneimittelpreisbindung gegen Unionsrecht verstoßen würde."Nun wurde klargestellt, dass diese Entscheidung keinen Freifahrtschein für sämtliche Werbeaktionen im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darstellt", bewertet Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR die Entscheidung,"demnach dürfen Nationalstaaten sehr wohl Einschränkungen vornehmen."Ob derartige unmittelbare Rabatte zukünftig im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung noch zulässig sind, wird am 7. Mai vor dem BGH verhandelt."Für dieses Verfahren dürfte die heutige Entscheidung einen gewissen Rückenwind bedeuten", vermutet die Justiziarin.





Die Verantwortlichen blicken nun zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe, wo das Verfahren weitergeführt wird, in dem die Frage entschieden wird, ob die Kammer einem Versender Schadenersatz zahlen muss. 18,5 Mio. Euro begehrt der kapitalmarktorientierte Konzern von der Standesvertretung der Heilberufler in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf."Nachdem das OLG Düsseldorf ungeachtet des noch laufenden Verfahrens bereits deutlich gemacht hat, dass DocMorris mit Blick auf die Höhe bisher jeglichen Nachweis eines Schadens schuldig geblieben ist, hat der BGH nun gute Argumente in der Hand, festzustellen, dass die damaligen Marketing-Maßnahmen der Online-Anbieter unzulässig waren", so Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die AKNR in diesem Verfahren vertritt."Für einen erheblichen Teil, der vom BGH zu entscheidenden Sachverhalte fehlt damit - weil die einstweiligen Verfügungen letztlich zu recht ergangen sind - bereits die Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen die Apothekerkammer Nordrhein."

"Wir haben uns von der Schadenersatzklage nicht einschüchtern lassen. Sie ist schon der Höhe nach absurd und hat auch in der Sache keinerlei Bestand", sagt Dr. Bettina Mecking."Wir freuen uns, dass der Gerichtshof in Luxemburg von den Schlussanträgen des Generalanwaltes abgewichen ist. Das kommt nicht oft vor, zeigt aber, dass Richterinnen und Richter das letzte Wort haben - nicht nur in Luxemburg."

Über uns: Apothekerkammer Nordrhein

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.000 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um dieUhr.

Pressekontakt:

Jens A. Krömer
Leiter Presse- undÖffentlichkeitsarbeit

Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8388119


Original-Content von: Apothekerkammer Nordrhein,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gesunde Verwaltung: Kaiserslautern stärkt Mitarbeitende mit innovativen Gesundheitsstrategien Paartherapie in Stuttgart - individuelle Unterstützung für Paare in jeder Lebenslage
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.02.2025 - 13:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2155348
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 10 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Apothekerkammer Nordrhein begrüßt EuGH-Entscheidung und blickt nach Karlsruhe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Apothekerkammer Nordrhein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Dubiose Rabatt-Plattform gibt Unterlassungserklärung ab ...

Patientensicherheit: Als Dividende getarnte Rückvergütungen hochpreisiger Arzneimittel wird es nicht mehr gebenErneut freut man sich bei der Apothekerkammer Nordrheinüber einen Erfolg auf juristischer Ebene. Eine dubiose Rabatt-Plattform aus Grün ...

Alle Meldungen von Apothekerkammer Nordrhein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.259
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 221


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.