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Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht

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(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH abgewiesen. Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der von EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehin gesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch in Fällen, in denen ein konzernverbundenes Unternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt wird ("Konzerninkasso"), bei den als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben hat", so Dirk Lohmann, Head of Legal Department bei EOS in Deutschland."Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung eines Inkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vom Schuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem beauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt, wie der BGH heutebestätigt hat."

Pressekontakt:

Daniel Schenk, Head of Corporate Communications and Marketing Germany
Tel.: 040 2850 1222
E-Mail: presse(at)eos-solutions.com


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Datum: 19.02.2025 - 14:30 Uhr
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