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Getränkekartons: Deutsche Umwelthilfe bekräftigt Hinweis auf mögliches Verbot durch neue EU-Regeln und fordert mehr Einsatz für Mehrweg

ID: 2153254

(ots) -
- Neue EU-Verpackungsverordnung kann je nach Recyclingfähigkeit und Umfang des tatsächlichen Recyclings zu Produktverboten führen - auch von Getränkekartons
- Hinweise des Getränkekartonverbandes FKN zur hohen Recyclingfähigkeit ihrer Verbundverpackung lassen schlechte tatsächliche Recyclingquote außer Acht
- DUH fordert Pfand auf Getränkekartons für ein besseres Recyclingergebnis und Einwegabgabe zur Mehrwegförderung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekräftigt ihren Hinweis auf ein mögliches Verbot von Getränkekartons und die Forderung nach einer konsequenten Förderung umweltfreundlicher Mehrwegflaschen. Für Verpackungen, die nicht in einem großen Maßstab recycelt werden und eine geringe Recyclingfähigkeit aufweisen, sieht die seit dem 11. Februar geltende EU-Verpackungsverordnung zukünftig Verbote vor. Getränkekartons laufen aufgrund ihrer niedrigen Recyclingquote daher Gefahr, in eine solche Verbotsregelung hineinzurutschen. Das gilt nicht nur für den deutschen Markt, sondern in noch stärkerem Maße für zahlreiche andere EU-Staaten mit einer schlechten Sammelinfrastruktur. Zur Verbesserung des Recyclingergebnisses von Getränkekartons sind ein Pfand und der weitere Bau von Recyclinganlagen unerlässlich. Viel wichtiger als ein Recycling von Getränkekartons sei jedoch eine Einwegabgabe als finanzieller Anreiz zur vermehrten Nutzung umweltfreundlicher Mehrwegflaschen, so die DUH.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:"Nach den Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung dürfen ab 2038 Verpackungen mit weniger als 80 Prozent Recyclingfähigkeit nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dabei kommt es jedoch nicht nur auf die theoretische Recyclingfähigkeit an, sondern auch auf die Menge tatsächlich recycelter Verpackungen. Momentan liegt die Recyclingquote von Getränkekartons bei 71 Prozent und erfüllt noch nicht Mal die Vorgabe von 80 Prozent im Verpackungsgesetz. Der Getränkekartonlobbyverband FKN kann noch so oft auf Gutachten zur theoretischen Recyclingfähigkeit seiner komplizierten Verbundverpackungen hinweisen. Fakt ist: wenn die tatsächliche Recyclingmenge zu niedrig ist, dann droht in Zukunft ein Verbot. Eine einfache Lösung für höhere Sammelmengen und mehr Recycling ist die Ausweitung des Einweg-Pfandes von 25 Cent auf Getränkekartons, denn dann landen weniger von ihnen im Restmüll oder der Umwelt. Durch ein Pfand ließen sich mehr als zwei Milliarden Getränkekartons pro Jahr zusätzlich recyceln. In Spanien wurde ein Pfand auf Getränkekartons bereits Ende 2024 beschlossen."





Viel besser als das Recycling kurzlebiger Einweggetränkeverpackungen ist jedoch die vielfache Wiederverwendung von Mehrwegflaschen. Dies vermeidet Abfälle, schont Ressourcen, entlastet das Klima und unterstützt regionale Wirtschaftskreisläufe. Da die neue EU-Verpackungsverordnung nur äußerst schwache Vorgaben zur Mehrwegförderungvon Getränkeverpackungen enthält und die Mehrwegquote in Deutschland bei nur rund 43 Prozent liegt, fordert die DUH zusätzliche nationale Maßnahmen zur Unterstützung von Mehrweg. Hierzu braucht es vor allem finanzielle Anreize, wie beispielsweise eine Abgabe auf Einweg-Plastikflaschen, Dosen und Getränkekartons von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand. Nur so werden die negativen Umweltauswirkungen der kurzlebigen Wegwerfverpackungen auch im Preis sichtbar und wirksame ökonomische Anreize für Mehrwegflaschen geschaffen.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.02.2025 - 08:00 Uhr
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