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Vertragshilfe24-Interview: Fachanwalt kündigt Klagen gegen Lebensversicherer an

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(ots) - Mehrere Rechtsanwaltskanzleien haben vor kurzem Klagen gegen Lebensversicherungsgesellschaften eingereicht, um für die Versicherten deutlich höhere Auszahlungen als den Rückkaufswert zu erstreiten. Das sagte Rechtsanwalt Werner Hogrefe in einem Interview für das Verbraucherinformationsportal Vertragshilfe24.de. Für die Klagen lägen zahlreiche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen vor; weitere Klagen würden vorbereitet.www.youtube.com/watch?v=Eo_zpdZlzxU

In der Vergangenheit habe seine Kanzlei in außergerichtlichen Vergleichen viele Erfolge erzielt. In einzelnen Fällen seien Auszahlungen von bis zu 200 Prozent über dem Rückkaufswert vereinbart worden. In den meisten Fällen habe der zusätzliche Betrag 50 bis 70 Prozent betragen. Die Bereitschaft für Vergleiche sei aber beiden Versicherungsgesellschaften in letzter Zeit gesunken; deshalb müsse jetzt geklagt werden.

Versicherungsgesellschaften rechnen am Schluss oft fehlerhaft ab

Die rechtliche Grundlage für die Klagen bieten drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2005 und 2006. Daraus ergibt sich, dass die Versicherungsnehmer nach den üblichen Berechnungsmethoden an den mit ihren Beiträgen angeschafften und erwirtschafteten Vermögensgegenständen nicht hinreichend beteiligt werden. Berechnungsmethoden auf Basis der Eigenkapitalrendite oder der Nettoverzinsung sind nicht korrekt, so Hogrefe. Rechtlich müsse der Versicherer dem Versicherten die sogenannte"Nutzung"auszahlen, die er aus den Sparbeiträgen erwirtschaftet habe und die sehr viel höher sei. Diese könne man mit Gutachten von Aktuaren berechnen und belegen und dann beim Widerruf geltend machen.

In den Prämien seien verschiedene Sicherheitszuschläge enthalten, mit denen die Versicherer ebenfalls Erträge erwirtschaften, die in aller Regel am Ende der Laufzeit einbehalten würden. Auch das sei nicht rechtmäßig und werde Inhalt der Klagen sein. Versicherte sollten das verlangen, was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und sich nicht mit der üblichen Berechnung von Versicherern abfinden. Auf der Website von Vertragshilfe24.de können Versicherte in wenigen Minuten eine Berechnungsmöglichkeit nutzen, um eine vorläufige Einschätzung zu ihrem Vertrag zu erhalten.





Pressekontakt:

Jürgen Braatz
j.braatz(at)ratingwissen.de
+49 172 511 34 30


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