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KI-Verordnung: Schutzschild oder Stolperstein für die deutsche Wirtschaft?

ID: 2150988

Balance zwischen Sicherheit und Fortschritt - Wie viel Regulierung verträgt Innovation?


(IINews) - Zum 1. August 2024 sind umfassende Bestimmungen zur Regulierung von KI-Systemen in Kraft getreten. Bis spätestens zum 2. August 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine zuständige Behörde benennen, die sowohl die offizielle Anerkennung (Notifizierung) als auch die Marktüberwachung verantwortet.



In Deutschland sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Verordnung vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine zentrale Rolleübernimmt. Der EU AI Act wird bis 2026 schrittweise umgesetzt. Bereits ab dem 2. Februar 2025 sind erste Verbote und Schulungspflichten in Kraft getreten.



Verbindliche Vorgaben durch den EU AI Act (AIA)

Unternehmen in der Europäischen Union müssen sich auf weitreichenderegulatorische Anforderungeneinstellen, sobald sie KI-Anwendungen entwickeln oder einsetzen. Der EU AI Act definiert verbindliche Haftungsrisiken und Compliance-Verpflichtungen. Insbesondere für Hochrisiko-KI gelten verschärfte Vorgaben bezüglich Datenqualität, Transparenz, Risikomanagement und menschlichem Einwirken. Die Missachtung dieser Anforderungen kann zu Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des globalen Jahresumsatzes führen.



Nationale Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO) in Deutschland

In Deutschland liegt hierzu der Referentenentwurf des"KI-Durchführungsgesetzes"vor, der die zuständigen Behörden festlegt und Vorschriften zur behördlichen Zusammenarbeit sowie zum Bußgeldverfahren enthält.



Wesentliche Punkte des Entwurfs:

Die BNetzAübernimmt die Marktüberwachung für KI-Systeme in Deutschland. In bereits vollharmonisierten Bereichen wie Maschinen, Medizinprodukten oder Funkanlagen bleiben die bestehenden Marktüberwachungsbehörden zuständig. Für den Finanzsektor bleibt die BaFin als Marktüberwachungsbehörde bestehen.





Unabhängige Marktüberwachungskammer bei der BNetzA

Zur Kontrolle von Hochrisiko-KI-Systemen wird eine unabhängige Marktüberwachungskammer (UKIM) bei der BNetzA eingerichtet.



Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) bei der BNetzA

Zusätzlich wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (KoKIVO) geschaffen, das Behörden bei technischen und regulatorischen Fragen zu KI unterstützt. Ergänzend sollen Datenschutzaufsichtsbehörden, das BSI und das Bundeskartellamt in die Marktüberwachung eingebunden werden.



Bußgeldvorschriften nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Verstöße gegen die KI-VO werden gemäß OWiG geahndet. § 30 OWiG wird entsprechend angewandt, sodass Bußgelder auch gegen Unternehmensverantwortliche verhängt werden können.



Es wird deutlich, dass KI nicht nur eine technologische, sondern ebenso eine rechtliche und organisatorische Herausforderung darstellt. Daher ist die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) für Unternehmen essenziell, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.



Ein ISMS schafft dabei die erforderlichen Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten:

1.Risikomanagement: KI-Systeme bergen zahlreiche Risiken, wie etwa fehlerhafte Datensätze oder intransparente Entscheidungsprozesse. Ein ISMS ermöglicht die systematische Identifikation, Bewertung und Überwachung dieser Risiken.

2. Compliance&Nachweisführung: Unternehmen müssen nachweisen, dass sie gesetzliche Vorgaben wie Transparenzpflichten und Dokumentationsanforderungen einhalten. Ein ISMS hilft, entsprechende Nachweise strukturiert zu erbringen.

3. Vermeidung hoher Bußgelder: Ein ISMS unterstützt eine nachhaltige Einhaltung der Vorschriften und reduziert das Risiko von Sanktionen.

4. Vertrauen&Wettbewerbsfähigkeit: Ein professionelles ISMS signalisiert Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden, dass ein Unternehmen den Schutz sensibler Daten und die KI-Sicherheit ernst nimmt, was sich positiv auf die Reputation und Marktstellung auswirkt.



Die Bedeutung der Mitarbeitersensibilisierung

Eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Regulierungen erfordert eine gezielte Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten. KI-Systeme durchdringen zahlreiche Unternehmensbereiche - von der Datenakquise über die Entwicklung und das Testing bis hin zum produktiven Betrieb. Nur wenn alle Beteiligten mit Datenschutzvorgaben, Verbotstatbeständen, Transparenzanforderungen und Konformitätsprozessen vertraut sind, lassen sich Risiken rechtzeitig erkennen und vermeiden.



Rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, erhöhen nicht nur ihre Rechtssicherheit, sondern erlangen auch strategische Wettbewerbsvorteile. Fehlerhafte Implementierungen lassen sich durch eine vorausschauendeCompliance-Strategievermeiden, wodurch teure Nachbesserungen minimiert werden.

Zudem wird erwartet, dass mit Inkrafttreten der neuen KI-Haftungs- und Produkthaftungsrichtlinien die Zahl juristischer Auseinandersetzungen zunimmt. Unternehmen, die von Beginn an eine solide Compliance-Strategie verfolgen, werden sich in potenziellen Streitfällen besser positionieren können.



Strategische Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen sollten unverzüglich mit der Umsetzung der harmonisierten Normen und der Überprüfung bestehender ISMS-Strukturen beginnen. Da sich die regulatorische Landschaft für KI auch international dynamisch entwickelt, ist es ratsam, langfristige Awareness-Kampagnen zu etablieren und interne Kontrollmechanismenzu stärken. Dies trägt nicht nur zur Haftungsminimierung bei, sondern unterstützt auch eine ethisch verantwortungsvolle Nutzung von KI-Technologien.



Empfohlene Maßnahmen für Unternehmen:

1. ISMS-Strukturenüberprüfen und anpassen

2. Proaktive Compliance-Strategien etablieren

3. Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende durchführen

4. Technische Standards und Marktüberwachungsregeln laufend beobachten



Durch eine frühzeitige Implementierung einesISMSoder die Optimierung bestehender Sicherheits- und Compliance-Strukturen können Unternehmen sich optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Dies reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern ermöglicht eine sichere und nachhaltige Nutzung von KI-Technologien.





Quellenhinweis:

Institutioneller Kontext | EU-Rechtsakt zur künstlichen Intelligenz


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Expertise der SECURAM Consulting GmbH umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Das Angebot reicht von der Einführung und Optimierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) nach ISO27001 und anderen Standards bis hin zur umfassenden Beratung im Bereich Business Continuity Management (BCM), der Business Impact Analyse (BIA) bis hin zum Notfallmanagement. Darüber hinaus unterstützt das Hamburger Beratungshaus bei der Vorbereitung und Umsetzung von Zertifizierungen wie TISAX, NIS2 und DORA.



PresseKontakt / Agentur:

Securam Consulting GmbH
Anette Hollenbach
Neue ABC Straße 8
20354 Hamburg
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