Johann Weusmann als hauptamtliches Kirchenleitungsmitglied wiedergewählt / Landessynode bestätigt den Leiter der Rechtsabteilung im Amt
(ots) - Dr. Johann Weusmann ist von der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland als hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung im Amt bestätigt worden. Der 60-Jährige erhielt 161 der 181 abgegebenen Stimmen. Gegenkandidaturen gab es nicht. Als hauptamtliches Kirchenleitungsmitglied ist Weusmann zugleich Leiter der Abteilung 4 (Recht und Kirchenkreisangelegenheiten) im Landeskirchenamt in Düsseldorf. Seine neue Amtszeit dauertbis 2033.
"Um die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft zu meistern, dürfen wir nicht aufhören, uns als Kirche zu reformieren. Und ich betrachte es als eine der vornehmsten Aufgaben für uns als Jurist*innen, die Reformen rechtlich umzusetzen. Dazu möchte ich auch in Zukunft meinen persönlichen Beitrag leisten. Es geht mir ums Ermöglichen", sagte Dr. Johann Weusmann bei seiner Vorstellung vor der Landessynode. Ein Video der gesamten Rede gibt es auf dem YouTube-Kanal der Evangelischen Kirche im Rheinland. (https://newsletter.ekir.de/r/b9ubcjn44162ms10524.html)
Die Landessynode hatte den Juristen im Januar 2013 erstmals zum hauptamtlichen Mitglied der Kirchenleitung und Leiter der damaligen Abteilung Politik und Recht im Landeskirchenamt gewählt und 2017 zum ersten Mal im Amt bestätigt. Seit der Einführung am 3. März 2013 ist er auch Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland und damit ihr leitender Jurist. Eine Entscheidung über das Amt des Vizepräsidenten steht am Freitag auf der Tagesordnung.
Zu Person: Dr. Johann Weusmann
Vor seinem Amtsantritt in Düsseldorf war Weusmann zuletzt seit 2005 Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer. Zu seinen vorherigen beruflichen Stationen zählten Tätigkeiten als Parlamentsreferent der SPD-Bürgerschaftsfraktion in der Bremischen Bürgerschaft und als Regierungsberaterin Südafrika für die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ, heute Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit/GIZ). Sein Studium der Rechtswissenschaften führte ihn an die Universitäten Bielefeld, Genf und Bonn. An der Universität von Stellenbosch(Südafrika) erfolgte die Graduierung zum Master of Laws. Sein berufsbegleitendes Promotionsstudium absolvierte Johann Weusmann an der Universität Hamburg mit Dissertation im Wirtschaftsvölkerrecht.
Neben seiner Tätigkeit in der rheinischen Kirche ist Johann Weusmann Mitglied der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie Vorsitzender des Arbeitsausschusses der Kirchenkonferenz. Er ist Mitglied des Präsidiums der Union Evangelischer Kirchen (UEK) in der EKD und Mitglied des Haushaltsausschusses der EKD-Synode. Zudem ist er Mitglied des Präsidiums der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK). Beim Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) sowie bei der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) ist Johann Weusmann jeweils stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats.
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