InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag

ID: 2150417

R+V-Infocenter: Beim Parken entsprechende Regelung beachten


(IINews) - Wiesbaden, 5. Februar 2025. Wer am Straßenrand parkt, muss oft einen Parkschein oder die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Diese Regelung gilt in vielen Innenstädten werktags - also auch an Samstagen. Darauf macht das Infocenter der R+V-Versicherung aufmerksam.



In der Nähe von Geschäften und Restaurants oder in belebten Wohnvierteln ist das Parken am Straßenrand oft erlaubt. Allerdings ist das in der Regel zeitlich beschränkt: Je nach Uhrzeit und Tag dürfen Autos dort nur mit Parkscheibe oder Parkschein stehen."Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Knöllchen rechnen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Die Verkehrsschilder zeigen, an welchen Tagen die Parkscheibe oder ein gekaufter Parkschein notwendig ist. So kann die Angabe zum Beispiel"Montag bis Freitag"oder"werktags"lauten. Wichtig zu wissen:"Der Samstag gehört zu den Werktagen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu", erklärt R+V-Experte Richter. Ausnahme: Die Beschilderung schließt den Samstag aus, es steht dort also"werktags außer samstags".



Bei defekter Parkuhr: Parken nur mit Parkscheibe

Was tun, wenn die Parkuhr defekt ist?"Man darf parken, muss sich aber an die Höchstparkdauer halten und eine Parkscheibe nutzen", sagt Richter. Diese darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden, bei Ankunft um 12:45 Uhr beispielsweise auf 13:00 Uhr. Dabei muss der Zeiger genau auf einem Strich stehen."Die Parkscheibe nachzustellen und somit die Parkdauer zu verlängern, ist verboten", ergänzt Richter.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wird die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschritten, sind 20 Euro fällig. Steht das Auto mehr als drei Stunden zu lang auf dem Parkplatz, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro.

- Parkscheiben haben eine festgelegte Größe von 11 x 15 cm und müssen blau-weiß sein.




- Zudem sind inzwischen elektronische Parkscheiben erlaubt, wenn diese eine Typengenehmigung aufweist. Für sie gilt: Über dem Display muss gut lesbar"Ankunftszeit"stehen. Zudem muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite abgebildet sein.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßigüber Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudieüber die"Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts& Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Full House bei BAVARIA YACHTS Zukunft gestalten, Wirtschaft stärken: Nachhaltige betriebliche Mobilitätskonzepte als Erfolgsfaktor
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.02.2025 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2150417
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 24 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ski, Snowboard, Stöcke: begehrtes Diebesgut ...

Wiesbaden, 31. Januar 2025. Die Sportausrüstung für den Winterurlaub ist teuer - und attraktiv für Kriminelle. Oft genügen ihnen wenige Augenblicke, um Ski oder Snowboard mitzunehmen. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb zur Vorsicht, ...

Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin ...

Wiesbaden, 30. Januar 2025. Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts - sie ist trotzdem wei ...

Glatteisgefahr - tropfende Dachrinne schnell reparieren ...

Wiesbaden, 14. Januar 2025. Vorsicht Glatteis: Bei einer undichten Dachrinne kann sich das tropfende Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln. Ist der Boden gefroren, entsteht schnell eine Eisschicht - sie birgt Rutschgefahr für Passanten. Schäd ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.259
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 57


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.