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Menschenrechtsinstitut begrüßt Gewalthilfegesetz, sieht aber weiteren Handlungsbedarf / Sieben Jahre Istanbul-Konvention in Deutschland

ID: 2149602

(ots) - Anlässlich des 7. Jahrestags des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar begrüßt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Einigung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz. Es sieht aber weiterhin großen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland.

"Das Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Meilenstein für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten. Es garantiert dringend notwendige, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser, ihre Finanzierung sowie einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung", erklärt Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Vor allem ist es mehr als bedauerlich, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll. So sind trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst. Diese Beschränkung widerspreche dem Verständnis der Istanbul-Konvention, wonach"Geschlecht"nicht ausschließlich im biologischen Sinne zu verstehen sei.

Dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht Tanriverdi im Bereich Femizide:"2023 wurden jeden Tag zwei bis drei Frauen Opfer eines versuchten oder vollendeten Femizids. Es braucht dringend umfangreiche Maßnahmen, um Femizide wirksamer zu bekämpfen und zu verhindern."

Laut dem Monitor Gewalt gegen Frauen der Berichterstattungsstelle sind täglich durchschnittlich 728 Frauen und Mädchen von körperlicher Gewalt und 394 von psychischer Gewalt betroffen.

Die Istanbul-Konvention

Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention") trat am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft. Seitdem sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, die Anforderungen zur Prävention und Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen. Die Konvention basiert auf einem Vier-Säulen-Prinzip: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektiveStrafverfolgung und die Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei der Umsetzung von Maßnahmen.





WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): Monitor Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer Bericht. Berlin https://ots.de/sB9gzr

Jahresthema der Berichterstattungsstelle 2025: Femizide https://ots.de/vdBpqn

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Mobil: 0160 96650083
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 31.01.2025 - 18:41 Uhr
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