Gesundheitshandwerke: Pilotprojekt"eVerordnung für Hilfsmittel"bekommt Zuwachs
(ots) - Mit der BKK24 und der vivida bkk unterstützen zwei weitere gesetzliche Krankenkassen das Pilotprojekt"eVerordnung für Hilfsmittel"der Gesundheitshandwerke, die ihre Erfahrung aus dem Bereich der Kostenträger einbringen. Bereits im vergangenen Jahr sind mit dem AOK-Bundesverband und sechs AOKs die ersten Krankenkassen dem Projekt beigetreten.
Ein wesentlicher Teil bei der Gestaltung und Erprobung des Gesamtprozesses für die eVerordnung sind die Bearbeitung von Kostenvoranschlägen, abrechnungsbegleitende Unterlagen sowie die Abrechnung selbst. Mit der Teilnahme der BKK24 und der vivida bkk erweitert das Pilotprojekt das Spektrum der Softwaresysteme, für die entsprechende Lösungen gefunden werden müssen.
"Wir freuen uns, Teil dieses zukunftsweisenden Projektes zu sein", sagt Jörg Nielaczny, Vorsitzender des Vorstands der BKK24."Durch unser aktives Engagement im Pilotprojekt möchten wir dazu beitragen, die Prozesse für alle Akteure zu verbessern. Effizienz ist für uns eine Schlüsselkompetenz, um unseren Versicherten und auch unseren Leistungserbringern den bestmöglichen Service zu bieten."Auch Jürgen Schübel, Leiter Versorgungsmanagement der vivida bkk, zeigt sich überzeugt:"Weniger Verwaltungszeit bedeutet mehr Zeit für die Versorgung und geringere Kosten für unsere Versicherten. Die Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen, patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Mit dem Pilotprojekt können wir frühzeitig Digitalisierung mitgestalten."
Das Pilotprojekt hat einen Gesamtprozess für die eVerordnung der Hilfsmittelversorgung zum Ziel. Dabei werden die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung für Hilfsmittel - Ärzte, Leistungserbringer der verschiedenen Gesundheitshandwerke, Patienten und Kostenträger - optimiert. Die Schnittstellen werden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Aus Sicht der Gesundheitshandwerke muss die Wahlfreiheit beim Leistungserbringer für die Versicherten weiterhin gewährleistet werden. Diese komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung kann nur gemeinsam erfolgreich umgesetzt und damit die Versorgung der Versicherten langfristig gesichert werden.
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Nadine Röser, Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, roeser(at)biha.de
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Datum: 22.01.2025 - 15:52 Uhr
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