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Bund will Altschulden von Städten und Gemeinden teilweiseübernehmen

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(ots) - Die Bundesregierung will noch vor den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen, um hoch verschuldete Städte und Gemeinden von ihren Kreditverpflichtungen zu befreien. Ein entsprechender Referentenentwurf der Bundesregierung, der dem WESER-KURIER vorliegt, wurde am Montag den Finanzministerien der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet. Die haben jetzt bis Mittwoch, 22. Januar, Zeit, Stellung zu der geplanten Gesetzesänderung zu beziehen. Noch Anfang Februar soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden.

Von einer solchen Altschuldenregelung würden Bremen und Bremerhaven, aber auch die strukturschwachen Städte im Ruhrgebiet und anderswo in der Republik erheblich profitieren, weil die Rückzahlung von sogenannten Kassen- oder Liquiditätskrediten die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden stark einschränkt. Insgesamt belaufen sich diese Schulden der Städte und Gemeinden auf etwa 31 Milliarden Euro.

Geht es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums sollen zunächst - wie im Land Bremen schon geschehen - die Länder die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen der Städte übernehmen. Dann wiederum beteiligt sich der Bund einmalig in Höhe von bis zu 50 Prozent an Kassenkrediten, die vor Ende 2023 aufgenommen wurden."Es ist gut, dass der Bund jetzt einen Vorschlag für die kommunalen Altschulden vorgelegt hat", sagt Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD).

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Datum: 13.01.2025 - 18:30 Uhr
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