InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

E-Rezept: Folgen für die Steuererklärung

ID: 2144502

(IINews) - Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Rezept, abgekürzt E-Rezept, flächendeckend eingeführt. Gesetzlich Versicherte erhalten nun von Kassenärzten keine rosa oder grünen Rezepte in Papierform mit Verordnungen mehr. Stattdessen werden verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente digital verordnet. Die Daten können dannelektronisch von den Apotheken durch Vorzeigen der Krankenkassenkarte oder E-Rezept-App abgerufen werden, um die entsprechenden Medikamente an die Patienten auszuhändigen. Dieses neue Prozedere hat jedoch Auswirkungen auf die Nachweispflicht für das steuerliche Absetzen von Krankheitskosten.



Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar



Wer künftig in der Steuererklärung seine Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen möchte, steht vor einem Problem."Bisher mussten dieärztlichen Verordnungen beim Finanzamt eingereicht werden, wenn sie das Finanzamt anfordert", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Dies ist jetzt aber nicht mehr möglich. Rechtzeitig zum Jahreswechsel hat sich die Finanzverwaltung zum Glück mit der Frage befasst, wie die künftige Nachweisführung für die Finanzämter aussehen soll.



Neuregelung für künftige Steuererklärungen



Anstatt von Papierrezepten können nun die gesammelten Kassenbelege der Apotheken oder Rechnungen von Online-Apotheken herangezogen werden. Dies ist aktuell der einzige Nachweis, der den Patienten bei Einlösung von E-Rezepten zur Verfügung steht. Künftig müssen jedoch auf dem Kassenbeleg zusätzlich zum Namen des Medikaments, dessen Preis und Zuzahlungsbetrag auch die Art des Rezepts und der Name der steuerpflichtigen Person zwingend vermerkt sein.



Ausnahmeregelung für die Steuer 2024



Zugunsten aller Patienten hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben vom 26.11.24 für das Jahr 2024 eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Diese besagt, dass das Finanzamt bei Belegen für das vergangene Jahr ausnahmsweise nicht beanstandet, wenn der Name des Steuerpflichtigen fehlt. Übergangsweise werden solche unvollständigen Kassenbelege für das Steuerjahr 2024 vom Finanzamt anerkannt. Dem Steuerabzug von Krankheitskosten steht somit nichts mehr im Weg.







www.lohi.de/steuertipps


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach§4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Max Grundig Klinik beruft neue Chefärztin der Psychosomatik Exklusive Winterangebote: Individuelle Gesichtsmassage bei Natalie Stahl
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.01.2025 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2144502
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 27813178

Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 20 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"E-Rezept: Folgen für die Steuererklärung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der optimale Zeitpunkt für die Steuererklärung 2024 ...

Das Jahr 2024 ist längst abgelaufen und seit dem 1. Januar können die Steuererklärungen für das Jahr 2024 eingereicht werden. In der Theorie zumindest, denn praktisch ist das nicht! Den Steuerbescheid gibt es allerfrühestens im März. Warum ist ...

Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids ...

Versendet eine Behörde einen Brief, zum Beispiel einen Steuerbescheid, erfolgt das in der Regel über den Postweg. Da normale Briefe keine Sendungsverfolgung ermöglichen, ist es schwierig zu überprüfen, wann der Brief dem Steuerpflichtigen zugest ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.259
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 335


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.