InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Amalgam-Füllungen ab 1. Januar 2025 verboten: Das ist wichtig zu wissen!

ID: 2143991

Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen bis auf wenige Ausnahmefälle verboten.

(IINews) - Hintergrund des Verbots ist die EU-Quecksilberverordnung. Sie hat zum Ziel, die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt einzudämmen. Wichtig zu wissen: Gesetzlich Versicherte haben als Grundversorgung nun Anspruch auf eine amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Wer sich darüber hinaus für eine höherwertigere Alternative entscheidet, muss - wie bisherauch - die Mehrkosten selber tragen.



„Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten ausführlich zu den verschiedenen Alternativen für eine Zahnfüllung. Gemeinsam mit ihren Patienten oder ihren Patientinnen entscheiden sie, welches Füllungsmaterial individuell am besten geeignet ist“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. Bereits in der Vergangenheit haben sich Patientinnen und Patienten auch im Bereich der Seitenzähne in vielen Fällen für eine hochwertige zahnfarbene Kompositfüllung entschieden. Laut aktuellem Barmer-Zahnreport waren im Bundesdurchschnitt im Jahr 2023 nur noch 3,5 Prozent der Füllungen im Seitenzahnbereich aus Amalgam.



Diese Füllungen zahlt die Kasse

Ab dem 1. Januar 2025übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Seitenzähne selbsthaftende Füllungen wie sogenannte Glasionomerzemente aus speziellen Glas-Pulvern. Für diese ausreichende und zweckmäßige Grundversorgung entstehen Patientinnen und Patienten keine zusätzlichen Kosten. Dieselbsthaftenden Füllungen können direkt an die Zahnoberfläche binden und benötigen daher keine Klebemittel. Sie sind dadurch einfach und sicher anzuwenden. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für Bulk-Fill-Füllungen, also einfach zu verarbeitende Kunststoffe.



Wählen Patientinnen oder Patienten eine höherwertigere Versorgung wie z.B. eine Komposit-Füllung, ist diese aufwändiger. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten in Höhe der Grundversorgung. Darüber hinaus anfallenden Kosten müssen Versicherte, wie in der Vergangenheit auch, selber tragen.







Müssen bestehende Amalgam-Füllungen raus?

Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber. Dieser als potenziell giftig geltende Stoff ist im Amalgam jedoch fest gebunden. Aus ausgehärteten Amalgam-Füllungen tritt kein messbares Quecksilber aus. Nur das Legen und Entfernen von Amalgam-Füllungen setzt geringe Mengen Quecksilber frei. Daher gilt: So langedie Füllungen nicht beschädigt sind, besteht kein Anlass sie auszuwechseln. Erst wenn die Amalgam-Füllungen undicht sind oder sich ein Spalt zum Zahn gebildet hat, müssen sie entfernt werden. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt überprüft die Füllungen regelmäßig bei den Kontrolluntersuchungen. Das Amalgam-Verbot betrifft also nur neue Füllungen. Und die kommen ab dem 1. Januar 2025 nur noch dann zum Einsatz, wenn sie aus zahnmedizinischen Gründen zwingend notwendig sind. Dies kann z.B. bei Allergien der Fall sein oder bei Menschen, die sich nur unter Narkose behandeln lassen.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Initiative proDente e.V.
Ricarda Wille
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln
www.prodente.de

Tel. 022117099740
Fax. 022117099742
E-Mail: ricarda.wille(at)prodente.de

www.prodente.de
www.facebook.com/proDente.e.V.
www.youtube.com/prodenteTV
www.twitter.com/proDente



PresseKontakt / Agentur:

Initiative proDente e.V.
Dirk Kropp
Kropp
50858 Köln
dirk.kropp(at)prodente.de
022117099740
http://www.prodente.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Abnehmen mit Diabetes? Das geht! / Der Innovationskraft aus Deutschland: imes-icore nominiert für den i-NOVO Awards 2024
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.01.2025 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2143991
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ricarda Wille
Stadt:

Köln


Telefon: 022117099740

Kategorie:

Gesundheit & Medizin



Dieser Fachartikel wurde bisher 12 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Amalgam-Füllungen ab 1. Januar 2025 verboten: Das ist wichtig zu wissen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Initiative proDente e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wie läuft die Wurzelbehandlung ab? ...

Den Zahn erhalten statt ihn zu ziehen. Schritt für Schritt entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das geschädigte Gewebe und die Bakterien, säubert den Wurzelkanal und verschließt ihn dann. Eine Füllung oder eine Krone bzw. Teilkrone aus dem ...

Zahntechnik: Vom Abdruck zum Zahnersatz ...

Ob festsitzender Zahnersatz wie Krone und Brücke oder herausnehmbarer Zahnersatz wie Prothesen: Zahntechnikerinnen und Zahntechniker fertigen Zahnersatz nach den Vorgaben aus der Zahnarztpraxis in vielen präzisen Schritten. Denn jeder Zahnersatz is ...

Alle Meldungen von Initiative proDente e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 105


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.