Sascha Schürmann und Masen Bayer Amer von der SB Steuerberater Kanzlei: Steuerberater berichtenüber einen Erbschaftssteuerfall, der für jeden zum Problem werden könnte
(ots) - Unternehmer, Freiberufler und Privatperson– mit dem Finanzamt machen alle früher oder später ihre eigenen, zuweilen schlechten Erfahrungen. Wenn es aber einmal richtig eng wird und die Vollstreckungsankündigung bereits im Briefkasten liegt, ist eine Steuerkanzlei gefragt, die auch schwierige Fälle zu einem guten Ende führen kann. Hier erfahren Sie, was passierte, als die Steuerberater Sascha Schürmann und Masen Bayer Amer von der SB Steuerberater Kanzlei einen völlig aus dem Ruder gelaufenen Erbschaftssteuerfall übernahmen.
In Steuerfragen sind die meisten Bürger Laien und genau deswegen suchen sich Unternehmen und Privatpersonen zur Erledigung ihrer steuerlichen Pflichten, darunter auch Erbschaftsangelegenheiten, einen kompetenten Steuerberater. Er wird ihnen sagen, welche Dokumente und Unterlagen er von ihnen benötigt, um dann alle Steuerangelegenheiten in die Hand zu nehmen. Natürlich sollte es prinzipiell auch so sein, doch es kann durchaus ein böses Erwachen geben."Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass die Mandanten glauben, die gesamte Verantwortung würde beim Steuerberater liegen", verrät Sascha Schürmann von der SB Steuerberater Kanzlei."Es ist ihnen oftmals nicht klar, dass es im deutschen Steuerrecht die verschuldensunabhängige Haftung des Steuerpflichtigen gibt. Der Steuerpflichtige haftet daher auch, wenn der Fehler durch den Steuerberater verursacht wurde, da ihm das Handeln des steuerlichen Vertreters zugerechnet wird. Zwar kann er Regressansprüche gegenüber dem Steuerberater geltend machen, doch das entbindet ihn nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung gegenüber dem Finanzamt. Dazu kommt, dass wir bei einem schweren Verstoß nicht über Geld-, sondern über Haft- oder Bewährungsstrafen reden."
"Nun kann die Lösung nicht darin liegen, dass sich die Mandanten in die Untiefen der Steuergesetze einarbeiten, um ihren Steuerberater kontrollieren zu können. Bei der Wahl ihrer Kanzlei sollten sie jedoch sorgfältig vorgehen: Ein guter Steuerberater wird seinen Mandanten gern erklären, was er zu welchem Zeitpunkt macht und warum es für einen reibungslosen Ablauf notwendig ist", fügt Masen Bayer Amer hinzu. Ihre SB Steuerberater Kanzlei kann auf mehr als 35 Jahre Erfahrung im Steuerrecht verweisen und übernimmt auch Fälle, die anderen als hoffnungslos erscheinen. Das Leistungsspektrum der Kanzlei reicht von der Steuerdeklaration über Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss bis zur Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Gleichzeitig sind die Steuerberater auf Erbschaftssteuerfragen, eine geregelte Unternehmensnachfolge und die Optimierung von betriebswirtschaftlichen Prozessen spezialisiert. Sascha Schürmann und Masen Bayer Amer legen großen Wert darauf, ihre Mandanten wirklich zu beraten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre steuerlichen Angelegenheiten in ihrer gesamten Komplexität zu verstehen.
Ein schwieriger Erbschaftssteuerfall
"Als unsere spätere Mandantin auf uns zukam, dachte ich im ersten Moment, dass wir ihr nicht mehr helfen können", erzählt Sascha Schürmann von der SB Steuerberater Kanzlei."Sie hätte sich viel früher ernsthaft mit der Angelegenheit befassen müssen. Nun sind wir allerdings nicht Steuerberater geworden, um allen Herausforderungen aus dem Weg zu gehen. Klar war zudem: Wenn wir den Fall nicht übernehmen, wird die Frau niemanden finden – denn den meisten Kanzleien wäre der Aufwand viel zu groß. Es ist ein Fall, der auf den ersten Blick außergewöhnlich aussieht, doch letztlich kann es jedem ähnlich ergehen."
Die Ausgangslage
Bei der Erbschaftssteuer der Mandantin ging es um ein Immobilienvermögen von anderthalb Millionen Euro. Sie hatte einen Steuerberater beauftragt, der mit der Bearbeitung aber nicht hinterherkam, weil er einerseits zu viele Mandate übernommen hatte und andererseits damit beschäftigt war, seine Kanzlei zu verkaufen. So lief von Beginn an einiges schief.
"Bei einer Erbschaft muss das Finanzamt innerhalb von drei Monatenüber den Erbfall informiert werden", erklärt Masen Bayer Amer."Der Erbe muss also unbedingt selbst aktiv werden und bekommt dann einen Fragebogen zugeschickt. Unsere Mandantin hatte darauf vertraut, dass ihr Steuerberater die Angelegenheit regelt. Es ist aber ein Jahr lang nichts passiert und deshalb wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Für ein Verfahren in Steuerangelegenheiten ist entscheidend, dass die Finanzverwaltung eine schnelle Schadenswiedergutmachung erwartet – je höher dieSumme ist, desto schneller schaltet sich auch die Staatsanwaltschaft ein. Bei Erbschaftssteuerfällen geht es nun einmal oft um größere Beträge. Wenn wir ein Schadensvolumen von 100.000 Euro haben, dann reden wir über eine Haftstrafe mit oder ohne Bewährung."Der Steuerberater war an der Situation zwar eindeutig schuld, doch die Mandantin hat die alleinige Verantwortung gegenüber der Finanzverwaltung zu tragen.
Das Finanzamt hatte die zu zahlende Erbschaftsteuer auf 200.000 Euro geschätzt, wobei die Summe innerhalb von vier Wochen bezahlt werden sollte. Allerdings hatte die Mandantin ausschließlich Immobilienvermögen geerbt, aber kein Bargeld oder Vergleichbares – da sie also nicht über entsprechende Liquidität verfügte, kam eine Vollstreckungsankündigung, der dann die Durchführung der Vollstreckung folgte."Eine Kontosperrung ist gerade bei Immobilienvermögen ein großes Problem", betont Sascha Schürmann von der SB Steuerberater Kanzlei."Es müssen Grundabgaben gezahlt werden und oft auch Finanzierungsraten. Die Vollstreckung bedroht damit schnell die Existenz – so war es auch bei unserer Mandantin."
Die Lösung
Der Bescheid konnte nicht mehr angefochten werden, weil er bereits ein Jahr alt war. So mussten die Steuerberater nach einer anderen Lösung suchen und nahmen daher alles genau unter die Lupe."Wir stellten fest, dass der Bescheid grobe Schätzungsfehler enthielt, weil offenbar bewusst steuermindernde Tatsachen ausgelassen wurden", berichtet Masen Bayer Amer."Bei einer Schätzung gibt es zwar immer Unwägbarkeiten, doch ein Finanzbeamter muss sich natürlich an die Gesetze halten. Auf dieser Grundlage konnten wir den Bescheid für nichtig erklären. In der Konsequenz wurde er vollständig aufgehoben."
Nach vier Wochen kam allerdings ein neuer Bescheid, der eine um fast 60 Prozent höhere Steuerzahlung enthielt: Es ging nun um 316.000 Euro."Es war leicht zu sehen, dass nicht einmal mehr die Freibeträge berücksichtigt wurden", so Sascha Schürmann."Wir haben also Einspruch eingelegt und die Aufhebung beantragt."Inzwischen hatten die Steuerberater auch ihre eigene Berechnung abgeschlossen. Knapp drei Monate hatten sie benötigt, um alle nötigen Daten für den Erbschaftsteuerfall vollständig zu beschaffen und zu verarbeiten. Nach ihrem Ergebnis lag die tatsächliche Steuerschuld bei nur 60.000 Euro – eine unglaubliche Diskrepanz.
Wie es nun weitergeht
Das Verfahren läuft im Augenblick noch: Die Steuerberater versuchen, eine Stundung zu erreichen, damit die Steuerschulden aus den Mieteinnahmen gezahlt werden können."Wäre alles sauber gelaufen, hätte die Mandantin gleichzeitig mit der fristgerecht abgegebenen Erklärung einen Stundungsantrag stellen können, der die Zahlung um bis zu sieben Jahre verzögert", erläutert Masen Bayer Amer von der SB Steuerberater Kanzlei.
Die Steuerlast der Mandantin beläuft sich nun also auf 60.000 Euro. In ein bis zwei Monaten wird der Bescheid erlassen und dann kann endlich auch ein Schlussstrich unter das Strafverfahren gezogen werden. Sascha Schürmann und Masen Bayer Amer sind zuversichtlich, dass es mit einer geringen Geldstrafe enden wird und sie die Stundung durchsetzen können.
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