Verbraucherstudie zur Restkreditversicherung / Gesetzliche Wartefrist ab Anfang 2025 stößt auf Ablehnung / Mehrheit erwartet weiter Angebote zur Absicherung
(ots) - Die ab Anfang 2025 geltende 7-tägige Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Kreditvertrages und dem Abschluss einer Restkreditversicherung (RKV) findet bei Verbrauchern keinen Anklang: 70 Prozent der Nutzer eines Ratenkredits mit RKV möchten selbst entscheiden, ob sie den Kredit und die Versicherung zusammen abschließenkönnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweit repräsentative Befragung von 1.700 Haushalten, die der Marktforscher Ipsos im Auftrag des Bankenfachverbandes durchgeführt hat. Im Versicherungsfall, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, deckt die Versicherung die ausstehenden Kreditraten ab.
"Konsumenten schätzen ihre Vertragsfreiheit", sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes, und ergänzt:"Dies gilt selbstredend auch für den Abschluss von Versicherungen."Wenn künftig innerhalb der ersten Woche nach Abschluss eines Kreditvertrages ein Versicherungsfall eintritt, sind die Kunden zwangsläufig unversichert. Der Bankenfachverband hatte sich daher auch gegen die europarechtswidrige Einführung einer Wartefrist für die RKV ab 2025 ausgesprochen.
Jeder vierte Ratenkredit ist versichert
Rund 24 Prozent aller Privathaushalte verwenden der Studie zufolge Ratenkredite, um private Investitionen zu tätigen. Davon haben 27 Prozent eine Restkreditversicherung abgeschlossen. Nahezu alle Finanzierungsnutzer erachten die Absicherung mindestens eines Risikos als sinnvoll. Mit einem Anteil von 72 Prozent erwartet überdies die große Mehrheit aller Befragten weiterhin Angebote zur Absicherung bereits bei Abschluss des Kreditvertrages."Das Informations- und Absicherungsbedürfnis der Verbraucher ist weiterhin hoch", so Loa.
Infografik 2024 - Restkreditversicherung (https://ssl.bfach.de/media/file/60401.Infografik_Restkreditversicherung_2024_BFACH.pdf)
Marktstudie Konsumfinanzierung 2024 - Restkreditversicherung (https://ssl.bfach.de/media/file/60411.Marktstudie_2024_Restkreditversicherung_BFACH.pdf)
Textfassung der Presseinformation (https://ssl.bfach.de/media/file/60421.BFACH-PI_24-12_19_Marktstudie_Konsumfinanzierung_2024_Restkreditversicherung.docx)
Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll(at)bfach.de
Original-Content von: Bankenfachverband e.V.,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2024 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2142609
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 20 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbraucherstudie zur Restkreditversicherung / Gesetzliche Wartefrist ab Anfang 2025 stößt auf Ablehnung / Mehrheit erwartet weiter Angebote zur Absicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bankenfachverband e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).