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VRFF Die Mediengewerkschaft gewinnt: ver.di erleidet Niederlage vor Gericht

ID: 2142608

(ots) - Die VRFF Die Mediengewerkschaft ist von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz verklagt worden. Die Mediengewerkschaft sei in einer Betriebsgruppe der Medienbranche nicht tarifzuständig. Nun hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden - zugunsten der VRFF.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte vor dem Landesarbeitsgericht Mainz die Einleitung eines Beschlussverfahrens beantragt, damit das Gericht feststelle, die VRFF, eine Mediengewerkschaft, sei nicht tarifzuständig für die Beschäftigten in der Medienanstalt Rheinland-Pfalz (MA RLP). Das LAG istdem nicht gefolgt und hat die Beschlussanträge von ver.di abgelehnt.

Hintergrund für die ver.di-Anträge ist, dass sich im Dezember 2023 eine VRFF-Betriebsgruppe in der Medienanstalt mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein neu gegründet hatte. Denn die damals seit zwei Jahren andauernden Tarifverhandlungen von ver.di mit der Medienanstalt waren ergebnislos verlaufen; die frischgegründete Betriebsgruppe der VRFF hatte dann mit der MA RLP im Januar 2024 einen Tarifvertrag abgeschlossen.

Da die MA RLP nicht nur Kontrollbehörde für Medien ist, sondern auch Bürgerprojekte im Bereich Medien unterstützt, durch die Zurverfügungstellung von Technik und Knowhow die Herstellung von Programmen ermöglicht, auch dafür erforderliche Bewegtbilder produziert und in Medienberufen ausbildet, ist die Mitgliedschaft der Beschäftigten in der Mediengewerkschaft VRFF durch die VRFF-Satzung mehr als berechtigt. Das hat auch das Landesarbeitsgericht in Mainz bekräftigt und die Tarifzuständigkeit der VRFF für die MA RLP bestätigt. Die Begründung des Gerichts liegt noch nicht in Schriftform vor.

"Wir haben hier erneut gesehen, dass die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wenigüber die Medienbranche weiß", stellt Stefan Rettner, Zweiter Vorsitzender der VRFF auf Bundesebene, nach dem Gerichtsbeschluss fest.

Der Betriebsgruppenvorsitzende der VRFF in der MA RLP, Sebastian Lindemans,übt ebenfalls deutlich Kritik an der Dienstleistungsgewerkschaft:"Besondersärgerlich ist, dass sich ver.di mit dem Verfahren bewusst gegen die Interessen der betroffenen Beschäftigten verhalten hat und lediglich auf Basis von überaus dünnem Formalismus die gute Arbeit der VRFF-Betriebsgruppe torpedieren wollte."





"Bei Streiks in den Medien arbeitet ver.di gern mit uns zusammen, aber wenn es um Tarifzuständigkeit geht, scheint ver.di die angestrebte Monopolstellung unter den Gewerkschaften wichtiger zu sein als die Anliegen der Beschäftigten", ergänzt Anke Ben Rejeb, Erste Vorsitzende der VRFF auf Bundesebene."Das ist ein Dissens zu den Tarifverhandlungen."

"Das Grundgesetz gewährleistet in Art. 9 Absatz 3 den Gewerkschaften die Freiheit zu entscheiden, für welche Arbeitnehmer*innen in welchem Wirtschaftsbereich sie tätig sein will - genau das hat die VRFF getan, und das sieht das Landesarbeitsgericht genauso", ergänzt Christiana Ennemoser, ebenfalls Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der Mediengewerkschaft VRFF.

Die Gewerkschaft ver.di kann gegen den Beschluss des Landesarbeitsarbeitsgerichts Rechtsbeschwerde einlegen. Die nächste und letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Hintergrund:

Die VRFF Die Mediengewerkschaft e.V. gehört zum dbb beamtenbund und tarifunion und vertritt die Interessen der Beschäftigten im Bereich der Medien und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Gewerkschaft setzt sich ein für faire Arbeitsbedingungen, unabhängigen Journalismus und eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Pressekontakt:

VRFF Die Mediengewerkschaft
Christiana Ennemoser
Tel: 0160 94648656
Fax: 06131 338152
E-Mail: presse(at)vrff.de


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Datum: 19.12.2024 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Mainz



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